Arbeitsrechtstag Wann eine Kündigung rechtsgültig ist

Saarbrücken · Am Morgen den Briefkasten zu öffnen und darin Post vom Chef mit der Kündigung zu finden, ist wohl der Albtraum eines jeden Arbeitnehmers. Doch damit ist in den meisten Fällen noch lange nicht das letzte Wort gesprochen, sagt Manfred Schneider, Organisator des gestrigen Arbeitsrechtstages im Saarbrücker Schloss.

„Gegen fast jede Kündigung wird geklagt“, berichtet der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und meistens mit Erfolg. Zumindest ein Vergleich, eine finanzielle Abfindung, spring­e für den Kläger mit hoher Wahrscheinlichkeit heraus. Zu komplex ist das Arbeitsrecht, zu kompliziert sind häufig die Formvorschriften einer Kündigung für den Arbeitgeber.

Die Teilnehmer, die sich im Festsaal des Schlosses eingefunden haben, sind größtenteils Personaler, Geschäftsführer, Betriebsräte – Juristen sind beim diesjährigen Arbeitsrechtstag kaum zu finden. Konzentriert lauschen sie Stephanie Rachors Vortrag. Die Richterin am Bundesarbeitsgericht will die rund 60 Zuhörer in puncto Kündigungsrecht auf den neuesten Stand bring­en, ihnen dabei helfen, Fehler beim Thema Kündigung zu vermeiden.

Sie erläutert die richtige Abwicklung betriebsbedingter Kündigungen und Massenentlassungen, spricht aber auch über schwierig zu entscheidende Grenzfälle, wie die Druckkündigung. Diese ist beispielsweise zulässig, wenn Mitarbeiter ihre Arbeit niederlegen, weil sie sich weigern, mit einem Sexualtäter zusammenzuarbeiten und dem Unternehmen dadurch finanzielle Einbußen drohen. Abschließend klärt sie die Anwesenden über den Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen auf.

Eine weitere Fortbildung findet am 18. Mai statt. Dann referieren die beiden Richter Mario Eylert und Gerhard Binkert zum Thema „Arbeitsrecht von A bis Z, von Arbeitsvertrag bis Zeugnis“.

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