Tausende Widersprüche Viele Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide in Saarbrücken

Saarbrücken · Knapp drei Viertel der Anfechtungen im Saarland wurden zurückgewiesen.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Nicht jeder Bescheid im Rahmen der Hartz-IV-Bezüge ist korrekt oder jedenfalls für die Betroffenen als richtig zu erkennen. Im vergangenen Jahr haben deshalb fast 7000 Betroffene im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) im Saarland gegen ihren Bescheid geklagt.

Nach Angaben der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit sind im vergangenen Jahr 6200 Widersprüche und 700 Klagen im Saarland gegen die Bescheide eingereicht worden. Das waren demnach rund 1000 Widersprüche mehr und 100 Klagen weniger als im Jahr 2017. Die Daten beziehen sich auf alle Jobcenter sowie die zugelassenen kommunalen Träger.

Häufigste Ursache von Protesten gegen den Bescheid war das Thema „Aufhebung und Erstattung“. 29 Prozent der Betroffenen legten dabei Widersprüche ein. Hintergrund ist, dass Geldleistungen für einen Monat jeweils zum Ende des Vormonates angewiesen werden. Verringert sich dann im tatsächlichen Monat durch eine Veränderung wie beispielsweise ein Einkommen der Anspruch, wird das zu viel gezahlte Geld durch einen Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid zurückgefordert. Nicht immer ist diese Rückforderung den Betroffenen jedoch ersichtlich. Auf den Plätzen zwei und drei der Widersprüche folgten Bescheide zur Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung (15,5 Prozent) sowie zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen (12,8 Prozent). Diesen Bescheiden liegt nach Aussagen der Bundesagentur eine äußerst komplexe Gesetzeslage zugrunde.Die Berechnung von Unterkunft und Heizung war für viele der Betroffenen im vergangenen Jahr auch ein Grund, gegen den Bescheid zu klagen: 19,4 Prozent aller Klagen bezogen sich auf dieses Themenfeld, 4,5 Prozent wiederum auf verhängte Sanktionen.

Die Statistik zeigt allerdings auch, dass die Einsprüche häufig keinen Erfolg zeitigen: 61,4 Prozent aller Widersprüche und 74,1 Prozent der Klagen wurden im vergangenen Jahr zurückgewiesen oder zurückgezogen. Dies war beispielsweise der Fall, wenn im laufenden Verfahren bisher fehlende Dokumente oder Informationen nachgeliefert wurden und deswegen eine neue Entscheidung erforderlich war.

Auch bundesweit war die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide weiter rückläufig. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden im vergangenen Jahr 600 100 Widersprüche und 105 100 Klagen eingereicht. Das waren 39 000 Widersprüche und 6400 Klagen weniger als 2017 (minus 6,5 bzw. 6,1 Prozent). Allerdings bezogen auch weniger Menschen entsprechende Grundsicherungsleistungen – nämlich 5,8 Millionen Menschen, 262 000 weniger als ein Jahr zuvor (minus 4,5 Prozent). Von 2015 auf 2016 war die Zahl der Widersprüche noch um drei Prozent gestiegen. Auf Bundesebene wurden fast zwei Drittel aller Widersprüche durch die Jobcenter zurückgewiesen oder durch die Hartz-IV-Empfänger zurückgezogen.

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