Die Bundesnetzagentur greift durch Rekordstrafe wegen unerlaubter Telefonwerbung

Bonn · Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300 000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt. Die Behörde wirft der Energysparks GmbH „aggressive Gesprächsführung und Telefonterror“ vor, wie es gestern in einer Mitteilung hieß.

Die Anrufer seien „äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend“ aufgetreten. Der Unternehmensleitung seien die Verstöße bekannt gewesen, sie habe aber nichts unternommen, um sie abzustellen. Von Energysparks war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

„Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat“, sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann. Über 6000 Verbraucher hätten sich über die Anrufe der Vermittler, die unter dem Markennamen „Deutscher Energievertrieb“ auftreten, beschwert. Anrufer seien teilweise mehrmals kontaktiert worden. Anrufe ohne die Zustimmung der Betroffenen seien jedoch rechtswidrig, so Präsident Homann.

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