Verleger befürchten Millionen-Rückzahlungen

Saarbrücken · Kaum ist der Sturm verflogen, den der ursprüngliche Entwurf für eine Novelle des Urhebervertragsrechts entfacht hatte, kommt erneut Unbill auf deutsche Verlage zu. Wenige Wochen nach der gütlichen Einigung im Urheberrechtsfall, alarmiert nun ein BGH-Urteil die Verlage. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ausschließlich Autoren zugute kommen sollen. Jahrzehntelang Praxis war es, die Tantiemen zwischen Autoren und Verlagen aufzuteilen.

Das Geheul ist groß, sollte aber nicht mit Standard-Wehklagen verwechselt werden: Auf deutsche Buchverlage kommen womöglich Rückzahlungen "in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zu", wie der Chef des Hanser Verlages, Jo Lendle, befürchtet. Schon wird geraunt, das Urteil könne die Verlagslandschaft empfindlich ausdünnen, weil Kleinverlage ruinieren.

Kann das sein? Und worum geht es überhaupt? In der seit 1958 bestehenden VG Wort haben sich etwa 400 000 Autoren und Journalisten und 10 000 Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen. Die VG Wort zieht entsprechend von den Distributoren (Bibliotheken, Kopierläden, Gerätehersteller oder TV-Sender) Pauschalbeträge ein. Bislang legte ein Verteilungsschlüssel fest, dass für belletristische Werke 70 Prozent der Erlöse an die Autoren fließen und der Rest an die Verlage, während bei wissenschaftlichen Werken hälftig geteilt wird. So war es jahrzehntelange Praxis. Wobei die VG Wort - anders als die Film- und Musikbranche, für die eine entsprechende EU-Richtlinie bereits greift - darauf verzichtete, dies juristisch festschreiben lassen.

Mit anderen Worten: Weil die VG Wort eine Gesetzesregelung unterließ, bluten nun die Verlage. Weil dies nicht mal die (nur auf den ersten Blick nun als Gewinner dastehenden) Autoren wollen - genauso wenig im Übrigen die Politik - bleibt als Lösung nur, das Versäumte nachzuholen. Entweder auf nationaler Ebene oder aber durch Ausweitung der bestehenden EU-Richtlinie auf das Verlagswesen. Weil wohl weder das eine noch das andere zügig realisierbar ist, bricht den Verlagen auf absehbare Zeit mit den VG-Wort-Tantiemen eine wichtige Einnahmequelle weg, die bei den Kleinen, Unabhängigen unter Umständen deren Jahresgewinn ausmacht. "Das bringt uns nicht ins Grab, ist aber erheblich, weil vieles auf Kante genäht ist", kommentierte der saarländische Verleger Stefan Wirtz (Conte) die Sache schon vor Monaten. Bereits im Dezember hatte sich abgezeichnet, dass der BGH (auf eine Klage des Wissenschaftsautors Martin Vogel hin) so verfahren würde wie nun geschehen. Ende 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits ganz ähnlich votiert. Vorausgegangen war dort eine Klage des Kopiererherstellers Hewlett Packard gegen das belgische Pendant zur VG Wort.

Der BGH weist darauf hin, die deutschen Verlage besäßen kein Leistungsschutzrecht. Kurzum: Ihre verlegerische Leistung müsste exakt definiert werden, um abrechenbar zu sein. Für Jörg Sundermeier, Kopf des Berliner Verbrecher Verlages und Teil des Vorstandes der Kurt-Wolff-Stiftung, unter deren Dach 110 unabhängige Verlage vereint sind, würde ein solcher Leistungskatalog nur Öl ins Feuer der Beziehung Autor-Verleger gießen. In der "FAZ" schrieb Sundermeier: "Wer die Freiheit der Kunst verteidigen will, sollte nicht immer nach Gesetzen rufen (. . .). Beide sind natürliche Freunde, keine Feinde." Doch ohne juristische Klärung wird es nach dem BGH-Urteil nun nicht mehr gehen. Ob auf nationaler oder auf EU-Ebene.

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