Unternehmen Verfassungsgericht stärkt IHK den Rücken

Karlsruhe/Saarbrücken · Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Zwangsmitglied-schaft in der IHK als rechtmäßig bestätigt.

 Zentrale der IHK Saarland: Die Kammer begrüßt das aktuelle Urteil.

Zentrale der IHK Saarland: Die Kammer begrüßt das aktuelle Urteil.

Foto: Benjamin Stöß

„Wir sind mit dem Urteil hoch zufrieden“, so kommentiert Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der saarländischen Industrie- und Handelskammer (IHK) das gestern veröffentlichte Urteil der Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Der Erste Senat des Gerichts hat mit dem Urteil Verfassungsbeschwerden zweier IHK-Mitglieder zurückgewiesen, die gegen die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern geklagt hatten. In der Begründung hob das Gericht heraus, dass die gesetzlich bestimmte Pflichtmitgliedschaft und die Beitragspflicht „nicht zu beanstanden“ seien, weil die Kammern „legitime öffentliche Aufgaben“ erfüllten.

Hintergrund der Klage ist, dass Gewerbetreibende in Deutschland automatisch Mitglieder der Industrie- und Handelskammer werden und einem Mitgliedsbeitrag errichten müssen, der sich an den Umsätzen des Unternehmens bemisst. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Pflichtmitgliedschaft sie in ihren Grundrechten verletze.

Die Finanzierung aus Pflichtbeiträgen der Unternehmen hat seit Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt. Die größten Kammern Deutschlands, München, Berlin und Hamburg, verfügen über diese Beiträge über zweistellige Millionenbeträge. München, die größte IHK, hat dem Handelsblatt zufolge beispielsweise ein Budget von 83,2 Millionen Euro. Die Saar-IHK weist in Ihrem Geschäftsbericht für 2016 Beitragseinnahmen von 12,5 Millionen Euro aus.

Diese Finanzierung haben die Richter nun eindeutig als rechtmäßig erklärt.Die Richter heben in ihrer Begründung vor allem hervor, dass die Verbindung von Interessenvertretung, Förderung und Verwaltungsaufgaben bereits zuvor vom Verfassungsgericht als legitimer Zweck für eine Pflichtmitgliedschaft angesehen wurde. Diese Pflicht sichere, dass „alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen können und diese fachkundig vertreten werden.“ Das gelte unter anderem mit Blick auf die weiteren Aufgaben der Kammern, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen.

„Das Bundesverfassungsgericht sagt damit eindeutig, dass wir ein funktionierendes System für die Wirtschaft haben“, sagt Cloß. Vor allem das ehrenamtliche Engagement der Unternehmen in der Prüfung habe das Gericht hervorgehoben. Bundesweit sind rund 200 000 Unternehmen ehrenamtlich in den Kammern aktiv. Im Saarland seien es alleine im Bereich der Prüfungen rund 3000 Unternehmen. Die IHK ist als Kammer für die Prüfung in zahlreichen Ausbildungsberufen zuständig.

Das Gericht pochte allerdings auf die Achtung von Minderheiten in den IHK: Die Wahrnehmung des Gesamtinteresses gelinge nur, wenn abweichende Interessen einzelner Mitglieder berücksichtigt und geschützt werden. Die Verfassungshüter verwiesen dazu auf ein Gutachten des Bundesverbandes für freie Kammern, wonach es in Einzelfällen zweifelhaft sei, dass sich etwa Unternehmen der neuen Energiewirtschaft oder der Alternativwirtschaft in den Positionen der jeweiligen IHK „wiederfinden könnten“.

Den Verfassungshütern zufolge dürfen in solchen Fällen abweichende Interessen oder grundlegende Interessenkonflikte „nicht unterschlagen werden“. Unterschiedliche Positionen seien zu benennen und auch ein echtes Minderheitenvotum zu ermöglichen. Im Zweifelsfall könnten Pflichtmitglieder auch klagen, wenn eine IHK die ihr „gesetzlich zugewiesenen Aufgaben“ überschreite, heißt es in dem Beschluss.

 Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Saar-IHK.

Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Saar-IHK.

Foto: BeckerBredel

Für Cloß ist mit dem Urteil die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft weitgehend abgeschlossen. Natürlich sei es möglich, dass die Politik das Gesetz über die Industrie- und Handelskammer (IHKG) grundsätzlich noch einmal in Frage stelle, das sei aber nicht zu erwarten. Und auf Basis des bestehenden Gesetzes sei nun mit dem Urteil endlich Rechtssicherheit entstanden.

(AFP)
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