Aktuelle Urteile Am Friedhof sind Laubbläser normal

Saarbrücken · Wer nahe am Friedhof lebt, muss auch Geräusche akzeptieren, die in dieser Nachbarschaft üblich sind. Entsprechend urteilten die Richter des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts. Entsprechend kann die Besitzerin einer Eigentumswohnung nicht verlangen, dass die Friedhofsverwaltung im Herbst auf dem Gelände auf den Einsatz verbrennungsmotorbetriebener Laubbläser verzichtet.

Zwar handele es sich beim Friedhof um einen „Ort der Stille“, das bedeute aber nicht, dass naturgegebener Aufwand betrieben werden müsse, um im Herbst für freie Wege zwischen den Grabstellen zu sorgen, so die Richter. Einschränkungen gibt es nur für besonders lautstarke Geräte, die nicht an Wochenenden und werktags nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden dürfen. (AZ: 2 A 173/17)

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