Mehrjährige Haftstrafen Urteil gegen drei Alphapool-Manager rechtskräftig

Saarbrücken · Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken gegen drei frühere Manager der Kapitalanlagefirma „Alphapool“ ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Angaben der Pressestelle des Landgerichts die Revision der Angeklagten zurückgewiesen.

 Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat die Revision der drei früheren Manager der Kapitalanlagefirma „Alphapool“ abgewiesen.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat die Revision der drei früheren Manager der Kapitalanlagefirma „Alphapool“ abgewiesen.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Die Richter haben die drei Geschäftsleute nach einem Marathon-Prozess von mehr als vier Monaten zu Haftstrafen zwischen sieben Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. In der Begründung hieß es, das Trio habe mit „Alphapool“ von 2009 bis 2013 bundesweit mehrere hundert Kapitalanleger um etwa sieben Millionen Euro geprellt. Etwa 1,3 Millionen davon seien als Gehälter, Provisionen oder sonstige Zahlungen an die drei Ex-Manager geflossen. Die Männer sitzen bereits seit Mai 2016 in Haft. Gegen die Inhaftierten laufen noch weitere Ermittlungen der Saarbrücker Staatsanwaltschaft im Komplex „Bonofa“. Hier soll über ein Schneeballsystem eigentlich wertlose Computersoftware an weltweit bis zu 60 000 Beteiligte verkauft worden sein.

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