Manipulationen durch VW Urteil: Bosch muss Unterlagen zum Diesel herausgeben

Stuttgart · Der Autozulieferer Bosch muss Unterlagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal herausgeben. Das entschied am Freitag das Landgericht Stuttgart. Geklagt auf Einsicht in interne E-Mails hatten Anleger, die Volkswagen vorwerfen, zu spät über den Dieselskandal informiert zu haben.

Die Anleger hatten wegen des Kurssturzes heftige Einbußen erlitten. (Az. 22 O 205/16 und 22 O 348/16) Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass die Vorlage der Unterlagen keinen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden bei Bosch verursache. Der Zulieferer sei nicht für den Schutz von Kapitalanlegern seiner Vertragspartner verantwortlich, erst recht nicht von Anlegern der VW-Dachgesellschaft Porsche SE, zu denen Bosch keine Geschäftsbeziehung habe. Die Gefahr einer Strafverfolgung bestehe für Bosch nicht. Auch verrate Bosch durch die Offenlegung der Dokumente keine Betriebsgeheimnisse. Bei der Software-Manipulation der Motorsteuerung handele es sich um eine wettbewerbswidrige Praxis.

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