Bundesgerichtshof Händler darf Kleidung als „olympiareif“ bewerben

Karlsruhe · Werbung mit den Begriffen „olympiareif“ und „olympiaverdächtig“ für Sportbekleidung ist zulässig. Der Deutsche Olympische Sportbund hatte einen Händler aus Mecklenburg-Vorpommern deswegen zu Unrecht abgemahnt.

Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 225/17). Eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele liege nicht vor.

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