Gericht gibt Airline recht Sun-Express stoppt Betriebsratswahl

Frankfurt · Bei der Fluggesellschaft Sun-Express Deutschland können Arbeitnehmervertreter vorerst weiter keinen Betriebsrat wählen. Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte gestern die Sicht der Richter aus der vorhergehenden Instanz, wonach dafür die gesetzliche Grundlage fehle.

Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit und die Flugbegleitervertretung Ufo wollen einen Betriebsrat beim Ferienflieger etablieren und hatten schon einen Wahlvorstand bestimmt. Die Airline  hatte dies im April per einstweiliger Verfügung am Frankfurter Arbeitsgericht verhindert.

Der Billigflieger, der auch Verbindungen ab Saarbrücken anbietet, sieht den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline ab. Richter Peter Gegenwart schloss sich der Sicht an. Das Betriebsverfassungsgesetz gelte für Beschäftigte im Flugbetrieb nicht. In der Tat gibt es im Betriebsverfassungsgesetz für die Luftfahrt eine Ausnahme, während in anderen Branchen die Wahl von Betriebsräten unkompliziert ist. Dort steht, dass für Mitarbeiter im Flugbetrieb „eine Vertretung durch Tarifvertrag errichtet werden kann“.

Sun-Express Deutschland hat mit dem Entscheid aber nur die unverzügliche Betriebsratswahl abgewehrt. Im Grundsatz entscheidet das Bundesarbeitsgericht am 24. Oktober. Sun-Express Deutschland, die zu gleichen Teilen Turkish Airlines und Lufthansa gehört und rund 1400 Mitarbeiter beschäftigt, hält einen Betriebsrat für überflüssig, da der Dialog mit der Belegschaft „konstruktiv“ sei.

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