Arbeitsmarkt Studie: Mindestlohn wird oft nicht gezahlt

Düsseldorf · Betriebe ohne Betriebsrat und Tarifvertrag unterlaufen einer Untersuchung zufolge besonders häufig den Mindestlohn.

 In der Gastronomie wird einer Studie zufolge der Mindestlohn sehr häufig umgangen.

In der Gastronomie wird einer Studie zufolge der Mindestlohn sehr häufig umgangen.

Foto: dpa/Tobias Hase

Verstöße gegen den Mindestlohn sind in Deutschland nach wie vor kein Einzelfall: Insgesamt bekamen im Jahr 2016 etwa 2,7 Millionen Beschäftigte nicht die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Das war fast jeder zehnte Arbeitnehmer, wie eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt.

In Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag wird der Mindestlohn besonders häufig unterlaufen. In solchen Unternehmen werden der Studie zufolge 18,6 Prozent der Beschäftigten unterhalb des Mindestlohns bezahlt. In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag lag die Quote der Umgehungen beim Mindestlohn 2016 demnach bei nur 3,2 Prozent.

Bereits das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte vergangenes Jahr festgestellt, dass insgesamt 1,8 bis 2,6 Millionen Beschäftigte den Mindestlohn nicht erhielten. Die WSI-Zahlen liegen demnach höher, weil Überstundenzuschläge einberechnet wurden und die Zahl der Beschäftigten mit Mindestlohnanspruch in der Pflege und am Bau genauer bestimmt wurde.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kamen nach der Studie der Böckler-Stiftung in Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs besonders häufig vor. So hätten rund 43 Prozent der Beschäftigten in privaten Haushalten weniger als den Mindestlohn bekommen – wohl deshalb, weil die Einhaltung hier kaum zu kontrollieren ist. Im Hotel- und Gaststättengewerbe betrug die Umgehungsquote demnach 38 Prozent, im Einzelhandel 20 Prozent. Deutlich unter dem Durchschnitt lag die Quote der Verstöße unter anderem in der Energieversorgung, der Entsorgungswirtschaft und bei Banken.

Dass der Mindestlohn trotzdem die Bezahlung vieler Geringverdiener spürbar verbessert hat, zeigt sich nach Ansicht des WSI-Arbeitsmarkt­experten Toralf Pusch unter anderem an kräftigen Lohnsteigerungen für ungelernte Arbeitskräfte und in Branchen mit vielen Niedrigverdienern. Nach Jahren der Stagnation legte etwa die Löhne im Gastgewerbe nach Einführung der Lohnuntergrenze um 9,9 Prozent, im Einzelhandel um 11,4 Prozent und in der Fleischverarbeitung um 11,6 Prozent zu.

Der WSI-Forscher fordert angesichts der Verstöße umfangreichere Kontrollen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls habe im ersten Halbjahr 2017 in neun Prozent der untersuchten Fälle Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, die anschließend zu Ermittlungsverfahren führten. Zugleich stieg die Zahl der Prüfeinsätze. Dennoch habe die Zahl der Kontrollen „noch nicht das Niveau vor der Mindestlohn-Einführung erreicht“, kritisiert Pusch.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigte sich empört über die häufige Umgehung des Mindestlohns. Die Ergebnisse der Studie sollten „jenen Arbeitgebervertretern und politisch Verantwortlichen die Schamesröte ins Gesicht treiben“, die sich für weitere Mindestlohn-Ausnahmen stark machen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der „Süddeutschen Zeitung“. „Kämen sie damit durch, wäre das nichts anderes als eine gesetzlich legitimierte Einladung zum Beschiss.“

(dpa)
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