Strom und Gas Steigende Energiepreise: Wann Sie den Anbieter wechseln sollten

Die Preise für Strom und Gas steigen. Sollten Sie deshalb jetzt den Anbieter wechseln? Ein Experte der Verbraucherzentrale gibt Tipps für den richtigen Strom- und Gas-Tarif.

Strom und Gas​: Wann Sie den Anbieter wechseln sollten​
Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Läuft Ihre Preisgarantie bei Strom oder Gas jetzt aus oder hat ihr Anbieter die Preise Ihres Tarifs angehoben? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher dürften sich angesichts der steigenden Energiekosten fragen, was sie nun tun sollen. Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt Antworten.

Lohnt sich der Wechsel vom inzwischen oftmals teureren Sondervertrag in die Grundversorgung?

Udo Sieverding: Die Energiemärkte stehen Kopf. Während die Grundversorgung jahrelang der teuerste Tarif war, profitieren Kunden der Grundversorgung derzeit von der defensiven Beschaffungsstrategie der Grundversorger und der Mischkalkulation über die vergangenen zwei bis drei Jahre. Kunden sollten daher erwägen, sich in die Grundversorgung fallen zu lassen.

Dauerhaft ist aber auch in der Grundversorgung davon auszugehen, dass die Preise weiter anziehen und sich dem Niveau der teuren Sonderverträge angleichen.

Gibt es bei Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht?

Sieverding: In der Regel schon. Bei einem Sondervertrag haben Kundinnen und Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Vertrag ändert - eine Preisänderung stellt in den allermeisten Fällen so eine Vertragsänderung dar.

Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also etwa zum 1. November, können Betroffene bis zum 31. Oktober kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber auch beim Versorger eingegangen sein.

Müssen Strom- und Gasanbieter in der Zukunft ihre Preise wieder nach unten korrigieren, wenn zum Beispiel die Beschaffungspreise sinken?

Sieverding: Wir müssen angesichts weiterer Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten davon ausgehen, dass wir zwei bis drei Jahre mit sehr hohen Energiepreisen leben müssen. Spätestens dann dürfte sich die Situation entspannen und die Energieversorger werden die Tarife dann nach unten anpassen.

DGB fordert Energiepreisdeckel

Vor den angekündigten Entscheidungen der Regierung über ein neues Entlastungspaket hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) seinen Vorschlag eines Energiepreisdeckels präzisiert. Angesichts der steigenden Gas- und Strompreise müsse die Politik den Energiepreisdeckel schnell auf den Weg bringen, heißt es in einem neuen DGB-Konzept, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ohne ausreichende Entlastungsmaßnahmen sieht der DGB sozialen Zusammenhalt, Wirtschaftsentwicklung und die Solidarität mit der Ukraine gefährdet.

Der Staat soll für jeden Haushalt eine Preisgarantie für einen Grundbedarf für Strom beziehungsweise Gas geben. Für alles darüber soll der Marktpreis gelten.

DGB: Preisschock muss abgefedert werden

In einer Modellrechnung des DGB-Konzepts würde eine dreiköpfige Familie zum Beispiel 990 Euro für einen Grundbedarf an Gas von 11 000 kWh zahlen. Die Gesamtkosten für den Energiepreisedeckel betragen laut Konzept maximal 11 Milliarden Euro beim aktuellen Preisniveau und 22,65 Milliarden Euro bei einen Gaspreisniveau von 20 Cent/kWh.

Auch bei zeitnaher Umsetzung sei nicht mit einer Einführung eines solchen Preisdeckels vor Ende dieses Jahres zu rechnen. „Bis zur Umsetzung eines Energiepreisdeckels sollten daher kurzfristige Entlastungsmaßnahmen (...) umgesetzt werden, um die bestehenden Preisschocks angemessen abzufedern“, so der Gewerkschaftsbund.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die bisherigen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung reichen bei Weitem nicht aus.“ Der Grundbedarf an Strom und Gas müsse für alle bezahlbar bleiben. „Wer hingegen auf großem Fuß lebt, sollte dafür auch bezahlen.“

Entlastungspaket: DGB fordert 500 Euro

Noch vor einem Preisdeckel solle es eine Energiepreispauschale von 500 Euro geben, schlug Fahimi konkret vor. Bei einer Neuauflage einer solchen Pauschale müssten auch Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende, Studierende und Leistungsbeziehende berücksichtigt werden, forderte Fahimi.

Die Ersparnis für einen 3-Personen-Haushalt durch einen Preisdeckel bezifferte Fahimi auf rund 1200 Euro im Jahr. „Oberhalb des Grundbedarfs bildet sich der Preis am Markt“, erläuterte sie. „Damit wird bei Haushalten mit höherem Verbrauch ein effektiver Anreiz gesetzt, Energie einzusparen.“

Für die Finanzierung schlug Fahimi den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung vor. „Dieser könnte die entstehenden Differenzkosten zwischen gedeckeltem Preis und Marktpreis für eine Übergangszeit ausgleichen.“

Sollte sich der Marktpreis wieder unter den gedeckelten Preis bewegen, würde der Preisdeckel dem Vorschlag zufolge auch als Untergrenze weiterhin gelten. „Damit bleibt ein Anreiz zur Energieeinsparung bestehen, gleichzeitig entstehen Einnahmen, um den Klima- und Transformationsfonds wieder aufzufüllen“, erläuterte Fahimi.

(dpa)
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