Lichtblick für den Chemiekonzern? Strafe im Glyphosat-Prozess fällt für Bayer eventuell niedriger aus

Oakland · Der Chemiekonzern sollte ursprünglich zwei Milliarden Euro an ein Rentnerpaar zahlen. Ein US-amerikanisches Gericht hält diese Summe jetzt für zu hoch.

Ein Gericht in Oakland hat entschieden, dass die in einem Glyphosat-Prozess gegen den Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer verhängte Strafe von zwei Milliarden US-Dollar (rund 1,8 Milliarden Euro) zu hoch sei. Diese Summe hatte eine Geschworenen-Jury dem Rentnerpaar Alva und Alberta Pilliod im Prozess um Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup zugesprochen. Die Strafe sei verfassungsrechtlich nicht angemessenen, so das Gericht.

Der Anteil des Strafschadenersatzes soll laut Gericht maximal das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes von 50 Millionen Dollar (44,5 Millionen Euro) reduziert werden. Die gesamte Maximalsumme, die sich aus Schadenersatz und Strafschadenersatz berechnet, liegt damit bei 250 Millionen Dollar (223 Millionen Euro). Strafschadenersatz existiert im deutschen Recht so nicht. Im US-Recht wird er als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.

Die Reduzierung des Schadenersatzes wäre ein Schritt in die richtige Richtung, sagte ein Bayer-Sprecher. Bayer werde jedoch die endgültige Entscheidung abwarten und dann eine Stellungnahme abgeben.

Erst zu Wochenbeginn hatte ein Richter in einem anderen Glyphosat-Prozess die von Geschworenen geforderte Strafe deutlich reduziert – von rund 80 auf etwa 25 Millionen Dollar (22,3 Millionen Euro). Auch er hielt den Anteil des Strafschadenersatzes für zu hoch.

(dpa)
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