Mobilität Steuervorteil für Dienstwagen mit Elektro-Antrieb

Berlin · Wer ein Elektroauto als Dienstwagen auch privat nutzt, kann bald mit Steuervorteilen rechnen. Das Bundeskabinett beschloss gestern eine milliardenschwere Förderung.

Die große Koalition erwartet einen Schub bei der weiterhin schleppenden Nachfrage nach E-Autos. Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die bisherige Regelung gilt wegen bislang höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv.

Umweltverbände dagegen sprachen von einem Geschenk vor allem für Fahrer von Luxusautos, weil der Steuervorteil vor allem für schwere Hybridfahrzeuge gelte, die meist aber mit Verbrennungsmotor statt ihrem Elektroantrieb fahren, weshalb der Umweltvorteil gering ist.  Auch würden umweltfreundliche Fahrzeuge wie Fahrräder nicht von der geplanten Steuererleichterung profitieren, kritisierte Gerd Lottsiepen, Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD.

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