Stahlindustrie Stahlwerk Bous soll nachzahlen

Bous/Luxemburg · Der EuGH-Generalanwalt sagt, dass vier Firmen der Georgsmarienhütte zu wenig Ökostrom-Umlage bezahlt haben.

 Das Stahlwerk Bous ist ein großer Stromverbraucher, weil es den Stahlschrott  in Elektroöfen schmilzt.

Das Stahlwerk Bous ist ein großer Stromverbraucher, weil es den Stahlschrott  in Elektroöfen schmilzt.

Foto: rup/Rolf Ruppenthal

(low/dpa/afp) Die Klagen von vier deutschen Stahlunternehmen wegen höherer Zahlungen der Ökostrom-Umlage bleiben vermutlich wegen eines Rechtswegfehlers ohne Erfolg. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwies in seinen gestern in Luxemburg verkündeten Schlussanträgen darauf, dass die vier Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe den umstrittenen Beschluss der EU-Kommission zur Ökostrom-Umlage direkt vor dem Gericht der EU und nicht vor einem deutschen Verwaltungsgericht hätten angreifen müssen.

Außerdem hält der Gutachter die Entscheidung der Kommission für rechtens: Die Voraussetzungen, damit eine Beihilfe als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft werden könne, seien erfüllt. Die Unternehmen seien mit der ermäßigten EEG-Umlage zulasten der übrigen Verbraucher begünstigt worden, erklärt der Generalanwalt. Außerdem handele es sich um eine staatliche Maßnahme, die geeignet sei, „den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen“.

Zwei von diesen vier Firmen des Unternehmensverbunds Georgsmarienhütte kommen aus dem Saarland. Es handelt sich um das Stahlwerk Bous und die Schmiedag in Homburg, die zum Jahresende allerdings schon geschlossen wurde.

Die energieintensiven Unternehmen hatten vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt geklagt, weil die Bundesregierung einen Teil der Rabatte für die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf Anordnung der EU zurückgefordert hatte. Die EU-Kommission hatte zuvor befunden, dass die im Gesetz von 2012 vorgesehenen staatlichen Beihilfen für stromintensive Unternehmen eine Beihilfe darstellten, die nur zum Teil mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. Die EU-Kommission wertete im Jahr 2014 einen Teil dieser Ermäßigungen als unzulässige Beihilfe für die Unternehmen. Die Bundesregierung forderte deshalb Geld zurück, unter anderem von Werken der Georgsmarienhütte. Diese klagten daraufhin dagegen. Deutschland hatte diesen Kommissionsbeschluss aus dem Jahr 2014 ohne Erfolg vor der ersten Instanz in Luxemburg angefochten. Diese Klage vor dem EuGH ist noch nicht endgültig entschieden.

Die seit dem Jahr 2000 erhobene Umlage zum EEG finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die Umlage zahlen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Unternehmen aus bestimmten Branchen, die besonders viel Strom verbrauchen, bekommen auf Antrag weitgehenden Rabatt. Dieses Jahr sind es rund 1900 Firmen. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Industrie durch die Energiewende keine Wettbewerbsnachteile gegenüber der internationalen Konkurrenz erleiden soll.

Wie hoch die Nachzahlung am Ende sein wird, ist nicht bekannt. Die EU-Kommission hat in ihrem Beschluss von 2014  eine komplexe Formel aus Mehrkosten und Bruttowertschöpfung entwickelt, an der sich diese Summe orientiert. Auch das weitere Vorgehen des Stahlkochers bleibt im Ungewissen. Von der Georgsmarienhütte war gestern keine Stellungnahme zu erhalten.

Zudem gelten die Rückforderungen nur für 2013 und 2014. Die Stahlwerke Bous sind weiterhin von einem Teil der EEG-Umlage befreit, wie aus der jüngsten Auflistung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hervorgeht. Müsste das Unternehmen die Umlage voll bezahlen, „wären wir schnell weg vom Fenster“, wie der frühere Geschäftsführer des Unternehmens, Franz-Josef Schu, immer wieder betonte. Dann wären diejenigen Wettbewerber im Vorteil, die diese Umlage nicht zahlen müssten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort