Luxemburg/Bous Stahlwerk Bous erleidet Rückschlag

Luxemburg/Bous · Der Europäische Gerichtshof hilft dem Unternehmen nicht im Streit um Ökostrom-Rabatte.

Im Streit um die Rückzahlung von Ökostrom-Rabatten haben vier deutsche Stahlunternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestern einen Rückschlag hinnehmen müssen – darunter das Stahlwerk Bous und die früher in Homburg ansässige Schmiedag. Die Richter in Luxemburg sollten klären, ob ein Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 gegen EU-Recht verstößt. Die Kommission hatte Nachlässe auf die in Deutschland erhobene Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als unvereinbar mit dem europäischen Binnenmarkt eingestuft. Mit den Ökostrom-Rabatten wollte die Bundesregierung verhindern, dass die Energiewende für stromintensive Branchen zum Wettbewerbsnachteil gerät.

Solche Rabatte gibt es weiterhin, 2017 wurden sie 33 Unternehmen im Saarland gewährt. Doch die EU-Kommission knüpfte die Nachlässe an komplizierte Bedingungen. Im Fall des Stahlwerks Bous und der drei anderen Firmen wertete die Kommission die Rabatte aber als unzulässige Beihilfen. Für die Jahre 2013 und 2014 bat man die Unternehmen nachträglich zur Kasse. Dagegen klagten sie vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt. Das wandte sich an den Europäischen Gerichtshof mit der Frage, ob der Kommissionsbeschluss rechtens war. Dieses Ersuchen sei unzulässig, so die Antwort aus Luxemburg. Die Stahlfirmen hätten sich auf EU-Ebene gegen die Nachzahlungen wehren müssen, argumentierten die Richter. Nun müssen die Firmen abwarten. Eine Klage der Bundesrepublik gegen die Rücknahme der Rabatte ist beim EuGH noch anhängig.

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