Serie SZ-Telefonratgeber Sonderkündigung bei mehr Zusatzbeitrag

Saarbrücken · Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenversicherungen steigt im kommenden Jahr wieder.

 Das deutsche Krankenversicherungssystem ist gut – aber auch teuer.

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist gut – aber auch teuer.

Foto: dpa/Stephan Jansen

Das Interesse an unserer Telefonaktion zum Thema Krankenversicherung war groß. Die Fragen beantworteten Angela Tschirch vom Verband der Ersatzkassen, Christina Beinke vom Verband der privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest.

Meine Tochter studiert seit Herbst in Saarbrücken und ist über mich familienversichert. Gilt das für das ganze Studium?

Im Idealfall ja. Entscheidend ist, dass in der Regel mit dem Ende des Kindergeldbezuges auch die Familienversicherung endet. Von Ausnahmen abgesehen, ist das zum Ende des 25. Lebensjahres. Studiert Ihre Tochter dann noch, muss sie sich eine eigene Kasse suchen. Dort wird sie in die Krankenversicherung der Studenten eingestuft und zahlt einen eigenen Beitrag. Bundeseinheitlich kostet der 66,33 Euro im Monat. Hinzu kommen der Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung.

Ich bin 62 und als Angestellte privat versichert. Wenn ich in Rente gehe, möchte ich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung senken, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Zwei Möglichkeiten: Variante eins ist der Tarifwechsel bei Ihrem Unternehmen. Lassen Sie sich schriftlich Angebote für Alternativtarife unterbreiten, die günstiger sind aber etwa den gleichen Leistungsumfang haben. Das Recht auf einen Tarifwechsel steht Ihnen gesetzlich zu. Wechseln können Sie übrigens auch jetzt schon, Sie müssen also nicht auf den Rentenbeginn warten. Wenn Sie später den Rentenantrag stellen, sollten Sie zeitgleich den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Der beträgt dann 7,3 Prozent Ihrer Altersrente. Die zweite Variante um ohne Leistungsverzicht Geld zu sparen, ist die Erhöhung des Selbstbehaltes.

Falls meine Kasse zum Jahresanfang wieder den Zusatzbeitrag erhöht – kann ich dann wechseln?

Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von zwei Monaten zu einer anderen Kasse wechseln. Damit die Kündigung wirksam wird, müssen Sie innerhalb dieser Frist die neue Mitgliedschaft nachweisen. Einen Kassenwechsel sollten Sie aber nicht allein vom Zusatzbeitrag abhängig machen. Wenn Sie ernsthaft krank sein sollten, sind Service, Erreichbarkeit und eventuelle Satzungsleistungen oftmals wichtiger.

Auch als Selbstständiger bin ich gesetzlich versichert geblieben, zahle aber höhere Beiträge als zur Zeit als Angestellter. Wie kommt das zustande?

Zum einen bekommen Sie ja keinen Arbeitgeberzuschuss mehr, sondern zahlen den Beitrag komplett allein. Zum zweiten haben Sie jetzt den Status eines freiwilligen Mitgliedes und zahlen auf alle Ihre Einkünfte bis zur Bemessungsgrenze Beiträge. Und zum dritten unterstellt der Gesetzgeber bei hauptberuflich Selbstständigen ein Mindesteinkommen von 2231 Euro in diesem und 2283,75 Euro im nächsten Jahr. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von rund 326 Euro beziehungsweise 359 Euro monatlich. Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegeversicherung kommen hinzu.

Bei mir hat sich eine Firma für Tarif­optimierung gemeldet und bietet an, für die Senkung meines Beitrages zur privaten Krankenversicherung zu sorgen. Lohnen sich solche Angebote?

Da sollten Sie äußerst vorsichtig sein. Sie schließen einen Vertrag ab und zahlen erfolgsabhängig ein entsprechend hohes Honorar. Letztlich machen die Tarifoptimierer nichts anderes, als sich in Ihrem Auftrag an Ihre Versicherung zu wenden und Angebote für Alternativtarife einzuholen. Das können Sie auch selbst machen. Denn Sie haben das Recht, bei Ihrem Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Und zwar kostenlos. Wenn Sie das mit Ihrem Versicherer direkt regeln, können Sie sowohl Beiträge als auch die Beraterhonorare sparen.

Ich habe gelesen, dass man mit Ende 50 nicht mehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann. Gibt es doch eine Möglichkeit? Ich bin Selbstständiger.

Ein Wechsel geht eigentlich nicht, da Sie über 55 sind. Doch es gibt eine Ausnahme: Sie haben – nach Aufgabe der hauptberuflichen Selbstständigkeit – keine Gesamteinkünfte von über 425 Euro monatlich und einen gesetzlich versicherten Ehepartner. Dann wäre eine beitragsfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen des Ehepartners möglich. Im nächsten Jahr gilt eine Einkommensgrenze von 435 Euro im Monat. Haben Sie keine weiteren Einkünfte, ist ein 450-Euro-Job und auch damit eine beitragsfreie Familienversicherung möglich. Die Entscheidung darüber trifft die Kasse.

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