Berliner Senat Vermieter sollen die Grundsteuer zahlen

Berlin · Das Land Berlin will über den Bundesrat durchsetzen, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf den Mieter abgewälzt werden kann.

 Die Grundsteuer ist für Grundstücke und Gebäude fällig. Vermieter können sie über die Nebenkosten auf Mieter umlegen.

Die Grundsteuer ist für Grundstücke und Gebäude fällig. Vermieter können sie über die Nebenkosten auf Mieter umlegen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Land Berlin will erreichen, dass Vermieter die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umlegen dürfen. Denn durch die geplante Reform der Grundsteuer droht Mietern eine deutliche Mehrbelastung. Ob das Vorhaben gelingt, ist ungewiss.

Geht es nach dem Berliner Senat, dann sollen Mieter in der Hauptstadt demnächst mit einem Mietendeckel vor weiter ausufernden Wohnkosten geschützt werden. Nun startet die rot-rot-grüne Landesregierung eine weitere Initiative, die in ganz Deutschland wirken soll: Berlin will über den Bundesrat durchsetzen, dass die Grundsteuer künftig vom Vermieter zu tragen ist und nicht mehr wie bislang über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter abgewälzt werden kann. Dazu will der Senat an diesem Dienstag ein „Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz“ beschließen. Die Länderkammer könnte dann frühestens in ihrer nächsten regulären Sitzung am 20. September über die Vorlage beraten. Zu diesem Termin wird sich die Bundesregierung erstmals mit der Grundsteuer-Reform befassen.

Die Nebenkosten seien schon heute zur Zweitmiete geworden, „besonders in Regionen mit ohnehin schon angespannter Wohnungslage und hohen Mieten“, wird in dem Berliner Gesetzentwurf argumentiert. Auf der anderen Seite würden vor allem die Eigentümer von einer intakten Infrastruktur profitieren, die über die Grundsteuer finanziert werde. Dies wiederum trage zur Wertsteigerung ihrer Immobilie bei und beeinflusse auch die zu erzielende Miethöhe. Deswegen, so heißt es weiter, solle die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter beendet werden. Laut Gesetzentwurf könnten davon 36,4 Millionen Bürger profitieren.

Grundsätzlich wird zwischen Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude unterschieden. Die Initiative aus Berlin zielt auf die Grundsteuer B. Statistisch entfielen im Jahr 2017 auf jeden Bundesbürger rund 164 Euro an Grundsteuer. Im Einzelfall unterscheidet sich die Höhe erheblich. Für eine kleine Wohnung im Ostteil Berlins können weniger als 80 Euro im Jahr anfallen, für ein Reihenhaus mit Garten im Berliner Westen dagegen mehr als 800 Euro. Die Grundsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Das Jahresaufkommen lag 2018 bei rund 14,2 Milliarden Euro.

Im Juni hatte die Bundesregierung eine vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Demnach soll das Aufkommen zwar unverändert bleiben. Durch die notwendig gewordenen Korrekturen bei der Bemessungsgrundlage ist aber mit großen Belastungsunterschieden zu rechnen. Deutlich mehr zahlen dürfte man vor allem im Ostteil Berlins, da die Grundsteuer dort bislang noch mit Werten aus dem Jahr 1935 errechnet wird. Wohl vor allem diese Gefahr will der Senat nun offenbar mit seiner Initiative abwenden.

Der Ruf nach einer Befreiung der Mieter hatte auch schon während der Reform-Verhandlungen in der Großen Koalition eine Rolle gespielt. Die SPD war dafür, verfolgte den Plan aber nicht weiter wegen des Widerstandes der Union. Ihr Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak (CDU) erteilte dem Vorstoß aus Berlin deshalb gestern auch eine Absage. „Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete zu streichen ist ein Irrweg. Denn Eigentümer werden bei Neuvermietungen zum Ausgleich die Kaltmieten erhöhen“, erklärte Luczak. Besser sei es, die Grundsteuerhebesätze zu senken. „Auch das würde zu einer sofortigen und spürbaren Entlastung der Mieter führen.“, meinte Luczak.

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