Senat hat entschieden Grünes Licht für Berliner Mietendeckel

Berlin · Der Senat der Hauptstadt sagt steigenden Wohnkosten den Kampf an. Doch der Vorstoß stößt vielerorts auf Kritik.

 Die Mieten in Berlin sind für viele unbezahlbar geworden.

Die Mieten in Berlin sind für viele unbezahlbar geworden.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Berlin geht in der Wohnungspolitik neue Wege und will als erstes Bundesland einen staatlichen Mietenstopp einführen. Der rot-rot-grüne Senat brachte am Dienstag ein Gesetz für einen Mietendeckel auf den Weg. Darin ist vorgesehen, die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen, die vor dem Jahr 2014 gebaut wurden, fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2019 einzufrieren.

Hintergrund sind die Wohnkosten in der Hauptstadt, die in den vergangenen Jahren stärker als anderswo in Deutschland gestiegen sind. „Viele Menschen kommen da an die Grenzen ihrer Möglichkeiten“, sagte der Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). „Darauf muss man reagieren.“ Opposition und Immobilienwirtschaft laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Mietendeckel umfasst auch eine Tabelle mit Obergrenzen, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten. Darin sind maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter vorgesehen. Sie dürfen bei Neuvermietungen nicht überschritten werden. Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung fordern können. Hierbei soll zusätzlich die Lage der Wohnung eine Rolle spielen.

In zwei Fällen dürfen Vermieter die Obergrenzen überschreiten. Wenn die Wohnung besonders hochwertig ausgestattet ist, können sie nach jetzigem Stand einen Euro je Quadratmeter draufschlagen. Auch im Falle von Modernisierungen für mehr Klimaschutz und Barrierefreiheit soll ein Aufschlag von maximal einem Euro erlaubt sein. Bei höheren Kosten – so der Plan – greifen Förderprogramme. Ab 2022 wird Vermietern zudem die Möglichkeit eingeräumt, jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete draufzuschlagen – allerdings nur dann, wenn sie die Obergrenzen damit nicht überschreiten.

Bis voraussichtlich Ende Februar 2020 soll das Gesetz mit diversen flankierenden Regelungen endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten. Die Mietsenkungsregel wird neun Monate später kommen, also voraussichtlich Ende 2020.

Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne seit der Grundsatzeinigung der Koalition in der Vorwoche heftig. Sie befürchtet unter anderem negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau und auf Investitionen etwa in die Modernisierung.

Müller sieht das nicht so: „Wir sind nicht mit dem Kopf durch die Wand gegangen. Es ist ein sehr ausgewogenes Gesetzeswerk, was für viele eine konkrete Entlastung bedeutet.“ Gleichzeitig ermögliche es weiter Modernisierungen und Neubau. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sagte: „Wer behauptet, dass Mietendeckel Neubau und Investitionstätigkeit bremsen, hat Unrecht.“ Denn neue Wohnungen, die ab 2014 entstanden, seien vom Mietendeckel ausgenommen. Wohnungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sprach von einem Meilenstein, um „Geldvermehrungsprozesse“ auf dem Wohnungsmarkt auf Basis von Spekulation zu stoppen.

Der Deutsche Mieterbund lobte Berlin für seinen Vorstoß. „Der völlig überhitzte Berliner Wohnungsmarkt bekommt eine Chance, sich zu erholen“, erklärte Geschäftsführer Ulrich Ropertz. „Das Berliner Mietendeckel-Gesetz ist die erste öffentlich-rechtliche Mietpreisbegrenzung in Deutschland. Berlin betritt damit juristisches Neuland.“ Das Vorgehen sei notwendig, weil die Bundespolitik bisher keine wirksamen Maßnahmen zur Begrenzung der Mieten getroffen habe.

Die CDU – unter anderem in Person ihres Berliner Vorsitzenden Kai Wegner – kündigte Klagen etwa vor dem Verfassungsgericht an. Der Mietendeckel mit seinem Eingriff in Eigentumsrechte sei rechtlich unzulässig und werde dem Senat „um die Ohren fliegen“.

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