Schärfere Strafen für Marktmissbrauch

Berlin · Marktmissbrauch und Insiderhandel mit Finanzprodukten werden in Europa künftig einheitlich geahndet und deutlich schärfer bestraft. Nach dem Bundestag billigte gestern auch der Bundesrat ein Gesetz, mit dem entsprechende EU-Vorgaben von Juli an auch in Deutschland gelten sollen. Danach sollen leichtfertige Verstöße einzelner Personen mit Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden. Bisher lag die Grenze bei einer Million. Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulation sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden. Hier drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, hängt das Bußgeld vom Konzernumsatz ab. Die Reform, mit der auch der Anlegerschutz weiter verbessert werden soll, ist eine weitere Reaktion auf die Finanzkrise von 2007.

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