Rückwirkender Splitting-Tarif Saarbrücker Anwalt: Steuerurteil hilft gleichgeschlechtlichen Paaren

Saarbrücken · Für Heinz Joachim Maier war die Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland. Nun sieht der Saarbrücker Anwalt und Steuerberater die Möglichkeit für einen weiteren großen Schritt – und zwar im finanziellen Bereich.

Saarbrücker Anwalt: Steuerurteil hilft gleichgeschlechtlichen Paaren
Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Grund dafür ist ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg zum Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer (Az. 1 K 92/18).

Maier, Anwalt für Steuerrecht und Partner der Saarbrücker Kanzlei Förderer, Keil & Partner, spricht von einem „Urteil mit weitreichender Wirkung“. Demnach könnten nämlich gleichgeschlechtliche Ehepaare ihre Einkommensteuer voraussichtlich rückwirkend ab dem Jahr 2001 zusammen veranlagen und damit viel Geld sparen. Davon betroffen seien auch diejenigen Steuerbescheide, die bereits rechtskräftig geworden seien.

Die Zusammenveranlagung könne rückwirkend ab dem Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft geltend gemacht werden, wenn diese seit dem Eheöffnungsgesetz 2017 in eine Ehe umgewandelt wurde. Allerdings muss der Bundesfinanzhof (BFH) das Hamburger Urteil noch bestätigen. Maier sieht dafür gute Chancen. Das Finanzgericht Hamburg habe eine Lawine ins Rollen gebracht.

Paaren, die eine Zusammenveranlagung ihrer Einkommensteuer wünschen, empfiehlt Maier, nun schnell zu reagieren und einen Antrag an ihr zuständiges Finanzamt zu stellen, die Steuerbescheide ab Beginn der Lebenspartnerschaft auf Zusammenveranlagung zu ändern. Dazu könnten sie auf das durch das Finanzgericht Hamburg entschiedene, jetzt beim Bundesfinanzhof anhängige Urteil verweisen.

„Voraussichtlich wird das Finanzamt diesen Antrag ablehnen“, sagt Maier. „Dieser Ablehnung sollte widersprochen und ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis das Urteil des BFH rechtskräftig ist. Damit halten sich Betroffene den Weg offen, ihre Steuerbescheide nachträglich geändert zu bekommen.“

Weil nach Einschätzung des Anwalts bis zum endgültigen Urteil noch drei bis fünf Jahre vergehen könnten, beginne die Rückwirkung in diesem Fall nicht erst bei der Urteilsveröffentlichung, sondern bereits mit dem Tag der Antragstellung. „Wer seine Steuererklärung für 2017 noch nicht abgegeben hat, sollte die gewünschte Zusammenveranlagung unbedingt gleich mit ankreuzen.“

Das Hamburger Urteil bezeichnet Maier als „ziemlichen Sensation“ und „sehr mutig“. Geklagt hatte ein Ehepaar, das eine rückwirkende Zusammenveranlagung seit 2001 – dem Beginn der Lebenspartnerschaft – begehrte. Das Gericht gab der Klage statt. Die Richter begründeten dies mit der Aussage, dass laut Eheöffnungsgesetz nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend ist. Nach der Umwandlung sind die Lebenspartner so zu stellen, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten.

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