Saarbrücken sagt Nein zu neuem Nahverkehrsgesetz

Saarbrücken · Die Landeshauptstadt Saarbrücken will der Reform des Landesgesetzes zur Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht zustimmen. Zu viele Kosten blieben bei der Stadt hängen, hieß es.

 Die Stadt Saarbrücken verlangt mehr Fördergelder für die Saarbahn. Foto: Saarbahn

Die Stadt Saarbrücken verlangt mehr Fördergelder für die Saarbahn. Foto: Saarbahn

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Das Land beabsichtigt, die Nutzung von Bus und Bahn ab dem kommenden Jahr deutlich attraktiver zu gestalten. Deshalb soll ein neues Gesetz ab 1. Januar 2017 die bisherigen Regelungen ablösen, die nach 20 Jahren weitgehend überholt sind. Sie waren damals Grundlage zur Einführung eines landesweiten Verkehrsverbundes. Bisher war die Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen noch freiweillig. Die Neuregelung schreibt im Kern eine verbindliche Zusammenarbeit vor, was nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums zu schlankeren Strukturen, geringeren Kosten und höherer Attraktivität führen soll.

Um die Umsetzung dieser Ziele gibt es erheblichen Zoff. So will die Landeshauptstadt ihre Zustimmung zu dem geplanten Gesetz verweigern und dies heute im Stadtrat beschließen. Sie sieht erhebliche Mehrkosten auf sich zukommen. Oberbürgermeistern Charlotte Britz (SPD ) fordert deshalb in der Finanzierung die Gleichstellung von Straßenbahn und Eisenbahn mit einer entsprechend gleichwertigen Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln des Bundes. Zwischen Brebach und Saargemünd beziehungsweise Landsweiler und Lebach wird die Saarbahn als Eisenbahn mit Unterstützung aus Regionalisierungsmitteln des Bundes bezahlt. In der Landeshauptstadt selbst und bis Riegelsberg wird sie jedoch wie eine Straßenbahn behandelt, wodurch der Saarbahn GmbH und damit letztlich der Stadt Zusatzkosten entstehen, weil es dafür keine Bundesmittel gibt. Die Stadt hatte gehofft, dass das neue Gesetz dies anders regelt. Die hohen Kosten seien eine nahezu unüberwindliche Hürde für den Weiterbau der Saarbahn, etwa nach Forbach, was derzeit sowohl das Land als auch die Stadt Saarbrücken als Projekt favorisieren. Denn dadurch könnte ein erheblich höherer Anteil an Einpendlern aus Frankreich und Tages-Ausflügler befördert werden. Weder die Saarbahn GmbH mit einem Defizit von derzeit rund 15 Millionen Euro jährlich, noch die hoch verschuldete Stadt seien aber in der Lage, weitere Mehrkosten für den Saarbahn-Ausbau und insbesondere den laufenden Betrieb zu übernehmen. Deshalb müsse eine Regelung unter finanzieller Beteiligung des Landes geschaffen werden. Mit dem neuen ÖPNV-Gesetz wälze das Land jedoch immer mehr Kosten auf die Kommunen und die beteiligten Verkehrsunternehmen ab, kritisiert Britz. Das dürfe so nicht kommen.

Das neue ÖPNV-Gesetz sieht ausdrücklich eine "verbesserte grenzüberschreitenden Mobilität" entsprechend "der Frankreichstrategie der Regierung des Saarlandes vor". Um solche Projekte zu betreuen, sei das Land der geeignete Akteur, sagt Britz. Um die Strukturen in der Organisation des Verbundes schlanker und kostengünstiger zu gestalten, wird ein Verbund der Aufgabenträger (Land, Landkreise und Regionalverband Saarbrücken ) gegründet: der Zweckverband Personennahverkehr Saarland. (ZPS). Der übernimmt Planung und Organisation des Nahverkehrs über eine Geschäftsstelle, in die die bisherige Verkehrs-Management-Gesellschaft Saar (VGS) überführt wird. Die ZPS-Geschäftsstelle soll nach dem Willen des Landes die Kooperation zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsbetrieben erleichtern. Mitfinanziert werden soll diese Geschäftsstelle künftig anteilig von den Aufgabenträgern. Da die Saarbahn rund 30 Prozent der Einnahmen im saarländischen Verkehrsverbund erbringe, befüchtet die Stadt unvertretbar hohe Kosten . In der Vergangenheit habe das Land die VGS-Geschäftsstelle alleine finanziert. Für das Saarland steht inzwischen weitgehend fest, wie viel Geld es vom Bund zur Finanzierung des regionalen Bahnverkehrs bekommt. Jahrelang war darüber zwischen Bund und Ländern verhandelt worden. Dadurch hatte sich im Saarland die Verabschiedung eines neuen Gesetzes für den öffentlichen Personennahverkehr verzögert. Unterm Strich steigen die sogenannten Regionalisierungsmittel für die Bundesländer insgesamt von 7,4 Milliarden Euro für 2015 auf acht Milliarden in diesem Jahr. Der saarländische Anteil erhöht sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von 97,8 auf 105,6 Millionen Euro. Bis 2031 stocke der Bund seine Zuschüsse jährlich um 1,8 Prozent auf.

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