Diesel-Skandal Richter warnt bei VW vor Verjährung
Braunschweig · Der Auftakt des milliardenschweren Musterverfahrens von VW-Anlegern hat zu Diskussionen zwischen dem Vorsitzenden Richter und der Klägerseite geführt. Die Ansprüche der Kläger bis zum Zeitpunkt Mitte 2012 könnten verjährt sein, sagte der Vorsitzende Richter Christian Jäde gestern in Braunschweig.
10.09.2018
, 21:02 Uhr
Andreas Tilp, Anwalt der Musterklägerin Deka Investment, geht dagegen davon aus, dass Volkswagen schon im Juni 2008 hätte zugeben müssen, die Technologie zur Diesel-Abgasreinigung nicht zu beherrschen.