Berufung angekündigt Bayer wehrt sich gegen milderes Urteil

San Francisco/Leverkusen · Ein Richter verringert die Strafzahlung gegen den Leverkusener Konzern um 55 Millionen Dollar. Dennoch kündigt Bayer Berufung an.

 Mit der Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto hat Bayer sich viel Ärger ins Haus geholt. 

Mit der Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto hat Bayer sich viel Ärger ins Haus geholt. 

Foto: dpa/Oliver Berg

Eine geringere Strafe für Bayer in einem Glyphosat-Prozess in den USA lässt die Leverkusener nur bedingt aufatmen. Zwar reduzierte ein US-Richter den von Geschworenen geforderten Schadenersatz am Montag um rund 55 Millionen US-Dollar auf etwas mehr als 25 Millionen Dollar (rund 22,2 Millionen Euro). Am grundsätzlichen Problem für Bayer ändert das aber wenig. Bayer und der 2018 von dem Dax-Konzern gekaufte Saatgutriese Monsanto sind in den USA weiterhin mit mehr als 13 400 Klagen wegen möglicher Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter konfrontiert. Und die aktuelle Entscheidung des Richters Vince Chhabria wird die Kläger und ihre Anwälte kaum entmutigen.

„Auf Basis der im Prozess vorgelegten Beweise, verdient Monsanto eine Bestrafung“, schrieb Chhabria in seiner Urteilsbegründung. Die Beweise unterstützten die Schlussfolgerung der Geschworenen, dass Monsanto mehr auf ein Herunterspielen von Sicherheitsbedenken bedacht gewesen sei, als darauf, die Sicherheit des Produktes zu gewährleisten.

Am eigentlichen Schadenersatz von gut fünf Millionen Dollar für den Kläger Edwin Hardeman hielt Chhabria denn auch fest. Den Strafschadenersatz, der im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt werden kann, senkte der Richter allerdings von 75 auf 20 Millionen Dollar – vor allem, weil das Verhältnis von regulärem zu Strafschadenersatz sonst den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen überschritten hätte.

Diese Entscheidungen verdeutlichen laut dem Analysten Michael Leacock vom Investmenthaus Mainfirst die eigentliche Crux für Bayer. So könne der Konzern weiterhin offenbar nicht beweisen, dass Glyphosat sicher sei, was im Umkehrschluss Geschworene zur Annahme verleiten könnte, dass das Produkt unsicher sei. Auch in weiteren Prozessen könnten die Geschworenen daher zugunsten der Kläger entscheiden.

Bayer betont indes weiterhin die Sicherheit von Glyphosat und verweist auf zahlreiche wissenschaftliche Studien. In einer Mitteilung bezeichnet ein Unternehmenssprecher die Verringerung der Strafe zwar als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Gleichzeitig zweifeln die Leverkusener aber die Entscheidung über einen Schadenersatz grundsätzlich an, da sie nicht durch die vorgelegten Beweise gestützt werde und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen stehe. Bayer kündigte daher an, bei einem Berufungsgericht Widerspruch einzulegen.

Hardeman war der zweite Fall, der verhandelt wurde und in dem Bayer unterlegen war. Auch beim ersten Fall aus dem Jahr 2018 wurde die Strafe später stark verringert. Im jüngsten Fall im Mai hatte eine US-Jury einem an Krebs erkrankten Rentnerehepaar insgesamt sogar gut zwei Milliarden Dollar zugesprochen. Allerdings kündigte Bayer auch hier umgehend an, das Urteil anzufechten.

Richter Chhabria, bei dessen Gericht in San Francisco mehrere Hundert Klagen gebündelt sind, drängt die Streitparteien zu einer gütlichen Einigung und setzte daher unlängst einen weiteren als Musterfall gedachten Prozess auf unbestimmte Zeit aus. Zuletzt war daher der US-Staranwalt Ken Feinberg als Schlichter bestellt worden. Bayer hatte zumindest angekündigt, sich konstruktiv in die Mediation einbringen zu wollen.

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