Neues Gesetz Eintritt in Rentner-Krankenversicherung erleichtert

Saarbrücken · Ab heute wird auch die Kindererziehung mit drei Jahren pro Kind in den Vorversicherungszeiten berücksichtigt.

Durch eine Gesetzesänderung, die heute in Kraft tritt, werden Mütter und Väter in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) künftig besser gestellt. Darauf weist die Krankenkasse IKK Südwest in Saarbrücken hin. Konkret geht es um die Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten, die bei Eintritt in die KVdR erfüllt werden müssen und bei Nichterfüllen ein Ausschlusskriterium sind. In der Vergangenheit hat diese Regelung viele Menschen verärgert, da oftmals nur wenige Jahre, manchmal sogar nur wenige Monate, fehlten, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Dies traf besonders oft Mütter, die sich eine Auszeit aus dem Beruf genommen haben, um die Kinder großzuziehen. Im schlimmsten Fall traf es sie doppelt hart, da sie auch oft eine geringere Rente beziehen.

Nun können Rentnerinnen und Rentner pauschal drei Jahre pro Kind, Stiefkind oder Pflegekind auf die nachzuweisende Vorversicherungszeit der KVdR anrechnen lassen. Bei zwei Kindern sind das also sechs Jahre. „Diese Gesetzesänderung sorgt für mehr Fairness innerhalb der Solidargemeinschaft“, sagt IKK-Vorstand Roland Engehausen.

Durch die Gesetzesänderung können nun diejenigen, die bisher die vorgeschriebene Vorversicherungszeit nicht erfüllen konnten und deshalb nicht in der KVdR pflichtversichert waren, Zugang zur KVdR erhalten.

Um über die KVdR versichert zu sein, muss derjenige innerhalb einer festgelegten Rahmenfrist – vom Eintritt ins Arbeitsleben bis zum Zeitpunkt, zu dem der Rentenantrag gestellt wird – mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Das bedeutet: Im Ruhestand können nur diejenigen Personen Pflichtmitglied in der KVdR werden, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sind. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, „muss sich eventuell teuer freiwillig versichern“, so die IKK Südwest.

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