Bund will einspringen Neue Hoffnung für Thomas-Cook-Kunden

Berlin · Die Bundesregierung will Pauschalurlaubern helfen, die von der Pleite des Reiseveranstalters betroffen sind. Viele Fragen sind aber noch offen.

 In der Folge der Thomas-Cook-Insolvenz mussten 140 000 Urlauber zurückgeholt werden.

In der Folge der Thomas-Cook-Insolvenz mussten 140 000 Urlauber zurückgeholt werden.

Foto: dpa/-

Hunderttausende Kunden des insolventen deutschen Reisekonzerns Thomas Cook können hoffen: Die Bundesregierung will betroffenen Pauschalurlaubern finanziell unter die Arme greifen. „Die Differenz zwischen dem, was von der Kundenversicherung erstattet wird und dem, was offen bleibt, übernimmt der Staat“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch in Berlin. Wie die Verbraucher an ihr Geld kommen sollen und um welche Summen es sich handelt, ist noch unklar.

Über das genaue Vorgehen werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Lambrecht. Die Bundesregierung kündigte ein „möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“ an. „Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren“, hieß es. Die Regierung werde Anfang 2020 „über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren“.

Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Versicherung, die in Deutschland auf 110 Millionen Euro pro Versicherer gedeckelt ist. Im November hatte der Versicherer Zurich mitgeteilt, dass Betroffene bisher bereits einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Hinzu kämen noch die Kosten für die Rückholung von etwa 140 000 Urlaubern zum Zeitpunkt der Insolvenz. Am Mittwoch ließ der Versicherer dann verlauten, dass Kunden nur 17,5 Prozent ihrer Ansprüche erstattet bekämen. Die Gesamtschadenssumme belaufe sich auf 287,4 Millionen Euro.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte anschließend schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, zuletzt Trips mit Abreisedatum vom 1. Januar 2020 an, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.

Nach jüngsten Angaben der Insolvenzverwalter sind 525 000 Urlauber von dem Reisestopp betroffen. Es handelt sich dabei allerdings nicht ausschließlich um Pauschalurlauber. Zur genauen Zahl der Pauschalreisenden wurden keine Angaben gemacht.

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, lobte die Berliner Entscheidung. Es sei gut, dass der Bund geschädigte Verbraucher der Thomas-Cook-Pleite nicht im Regen stehen lassen wolle, schrieb Müller bei Twitter. Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere Absicherung von Pauschalreisen.

Die Grünen-Politiker Markus Tressel und Tabea Rößner begrüßten, „dass die Bundesregierung die Betroffenen entschädigt und sie nicht zu jahrelangen Prozessen zwingt“. Dies sei aber keine vorweihnachtliche Großzügigkeit, sondern ein Schuldeingeständnis. „Mit der Begrenzung der Haftungssumme hat die Bundesregierung den Reisekonzernen jahrelang niedrigere Versicherungsprämien beschert.“

Ähnlich argumentierte FDP-Fraktionschef Michael Theurer. Wenn die Bundesregierung einsehe, „dass sie bei der Umsetzung der EU-Richtlinie einen Fehler gemacht hat, sollte sie die Haftungsobergrenze für alle deutlich anheben“, sagte er.

Kerstin Kassner, tourismuspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, forderte eine nationale Insolvenzabsicherungspflicht für Luftfahrt- und Reiseunternehmen. „Nicht nur das mühsam ersparte Geld für den Urlaub muss endlich richtig geschützt werden. Auch viele ebenfalls betroffene kleine Reisebüros stehen vor dem Ruin.“

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