Pfandleiher dürfen als Darlehens-Pfand keine Aktien nehmen

Frankfurt · Pfandleiher dürfen für ihre Darlehen weiterhin keine Aktien oder andere Inhaberpapiere als Sicherheit annehmen. In diesem Fall würden sie nach Auffassung der Finanzaufsicht Bafin Bankgeschäfte betreiben, für die sie keine Genehmigung besitzen.

In einem Prozess hat das Verwaltungsgericht Frankfurt diese Einschätzung bestätigt und die Klage eines Hamburger Pfandleihers abgewiesen (Az.: 7 K 642/16). Das Pfandleihprivileg zur Vergabe von Darlehen beziehe sich ausschließlich auf bewegliche Sachen wie Uhren oder Schmuck, die als "Faustpfand" gegeben werden könnten.

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