Umsatzsteuer Strobel will Kleinunternehmen entlasten

Saarbrücken · Der saarländische Finanzminister Peter Strobel (CDU) will Kleinunternehmer und Existenzgründer entlasten. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative will er zwei Umsatzsteuer-Regelungen anpassen. Im Fokus stehen die Kleinunternehmer-Regelung ebenso wie die Ist-Besteuerungsgrenze.

 Saar-Finanzminister Peter Strobel kündigt eine Bundesrats-Inititiative an.    Foto:  Dietze/dpa

Saar-Finanzminister Peter Strobel kündigt eine Bundesrats-Inititiative an. Foto:  Dietze/dpa

Foto: dpa/Oliver Dietze

Steuerrechtlich können sich Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von aktuell 17 500 Euro von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das heißt, dass sie keine Umsatzsteuer abführen müssen, entsprechende Zahlungen aber auch nicht geltend machen können. Das europäische Mehrwertsteuerrecht räumt nach Auskunft des Saar-Finanzministeriums aber eine Anhebung dieser Grenze im Rahmen der Preissteigerung ein. Da dies in Deutschland letztmalig Anfang 2003 geschehen ist, sei es nun möglich,diese Grenze auf 21 400 Euro anzuheben. „Ich will bei der Umsatzsteuer bestehende Spielräume für Vereinfachungen nutzen“, sagte Strobel zu seinen Plänen. „Ich möchte eine Ausweitung der Kleinunternehmerregelung erreichen, um so unnötigen Bürokratieaufwand zu vermeiden.“

Ebenso angehen will er die Grenze für die Pflicht zur Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer. Ab 500 000 Euro Jahresumsatz müssen Unternehmen die Umsatzsteuer bereits dann abführen, wenn sie die Leistung erbringen und nicht erst, wenn sie von ihren Kunden auch dafür bezahlt werden. Diese Grenze will Strobel über die Initiative auf 600 000 Euro Jahresumsatz anheben lassen. Der Vorstoß solle dazu dienen, die Liquiditätslage kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verbessern.

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