Italien, Österreich, Türkei und Co. Osterferien: Die Corona-Regeln in Ihrem Urlaubsland auf einen Blick

Die Osterferien stehen vor der Tür und die Sehnsucht nach einer Auszeit ist groß. Viele Städte in Europa locken Urlauber mit gelockerten Corona-Regeln bei der Einreise und vor Ort – ein Überblick.

Osterferien: Die Corona-Regeln in den beliebtesten Urlaubsländern Europas im Überblick
Foto: dpa/John-Patrick Morarescu

Für die Osterferien können Urlauber mit einer vergleichsweise entspannten Coronalage in beliebten Ferienländern rechnen. Bei der Einreise gibt es meiste nur geringe Hürden und vor Ort gilt vielerorts lediglich die Maskenpflicht. Die Corona-Regeln für Italien, Spanien, Österreich, Kroatien und Türkei im Überblick:

Urlaub in Italien: 3G in Restaurants

Vor der Einreise nach Italien ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird für Reisende ab sechs Jahren der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen.

In italienischen Hotels müssen seit dem 31. März keine 3G-Nachweise in Hotels mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In Innenräumen von Restaurants gilt für Urlauber die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken gilt 2G.

Urlaub in Spanien: Die Corona-Regeln

Vor der Einreise müssen sich Urlauber auf der Homepage „Spain Travel Health-Portal“ registrieren. Alle Reisenden, die älter als zwölf Jahre alt sind, benötigen einen Nachweis über eine vollständige Impfung, Testung oder Genesung. Der PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, der Antigentest nicht älter als 24 Stunden.

Vor Ort gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Bussen, Bahnen und Flugzeugen. Im ganzen Land sind alle Zugangsbeschränkungen für Bars, Restaurants und Diskotheken im Innen- und Außenbereich gefallen. Wer während seines Urlaubs positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht einmal in häusliche Isolation begeben, solange er unter 60 ist und keine schweren Symptome entwickelt hat.

Urlaub in Österreich: 2G-Regel in Wiener Restaurants

Bei der Einreise nach Österreich müssen Urlauber über zwölf Jahre entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. In allen Innenräumen im Land muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. In Wien ist zusätzlich die 2G-Regel in Kraft. Sie gilt für die Gastronomie und Indoor-Sportstätten.

Urlaub in Kroatien: Land lockert Corona-Regeln vor Ostern

Kurz vor den Osterferien lockert Kroatien die Einreiseregeln. Ab kommenden Samstag werden nur noch Bürger aus Nicht-EU-Ländern für die Einreise ein Covid-Zertifikat brauchen, Urlauber aus EU-Ländern nicht. Das kündigte der kroatische Innenminister am Donnerstag (7. April) an. Der Mund-Nase-Schutz, der bisher in öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben war, soll in eine Empfehlung umgewandelt werden. Die Maskenpflicht in Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen bleibt bestehen.

Urlaub in der Türkei: Maskenpflicht in geschlossenen Räumen

Innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise müssen sich Urlauber auf der Homepage des türkischen Gesundheitsministeriums online registrieren. Alle Reisenden ab zwölf Jahren müssen zudem entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigentest (maximal 48 Stunden alt) oder einen Nachweis über eine Genesung (nicht älter als sechs Monate) vorlegen. Bei der Ankunft am Flughafen wird bei Reisenden zusätzlich Fieber gemessen.

Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen, wenn der Mindestabstand von drei Schritten nicht eingehalten werden kann und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Restaurants, Cafés, Geschäfte, Kinos und Theater haben ohne Zugangsbeschränkung geöffnet.

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