Neues Ingenieurgesetz wird an der Saar nicht alt

Saarbrücken · Gestern hat der Landtag ein neues saarländisches Ingenieurgesetz verabschiedet. Doch dessen Lebensdauer ist begrenzt. Es muss noch vieles geklärt werden.

Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz. Das gilt für das neue saarländische Ingenieurgesetz, das der Landtag gestern verabschiedet hat. Das Parlament muss sich nach der Landtagswahl erneut mit einer Novellierung dieses Regelwerks beschäftigen.

Hintergrund ist, dass sich die Bundesländer nach wie vor nicht einig sind, wer sich in Deutschland künftig mit dem Titel Ingenieur schmücken darf. Die Konferenz der 16 Landes-Wirtschaftsminister (WMK) will auf keinen Fall, dass hier ein bundesdeutscher Flickenteppich entsteht. Ein Musteringenieurgesetz legt die WMK allerdings erst im Herbst 2017 vor. Dies soll dann ab 2018 einheitlich in den Ländern umgesetzt werden.

Dennoch musste der Saar-Landtag gestern gesetzgeberisch tätig werden, weil die Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) der EU dringend in nationales Recht umgesetzt werden muss. Eigentlich hätte dies schon im Januar 2016 geschehen müssen. Daher war Eile geboten. "Die veränderte Richtlinie hat zum Ziel, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern und zu beschleunigen, die in einem anderen EU-Land erworben wurden", sagte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD ).

Für das neue Gesetz muss noch viel Feinarbeit geleistet werden. Einig ist man sich weitgehend darin, dass nur jemand den Titel Ingenieur tragen darf, der mindestens drei Jahre in einem technischen Bereich studiert hat.

Allerdings wollen auch die Ingenieurkammern ein Wörtchen mitreden. "Im Streitfall soll die Kammer als Schlichter entscheiden können", sagt Anke Fellinger-Hoffmann, Geschäftsführerin der Saar-Kammer. "Das ist allein Sache der Hochschulen", meint hingegen Roger Wassmuth, Chef des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) an der Saar. Unterstützt wird er von der Hochschulrektorenkonferenz . "Wenn jemand ein einschlägiges Studium einer deutschen Hochschule absolviert hat, muss er die Berufsbezeichnung Ingenieur führen dürfen, ohne dass ein weiterer Rechtsakt durch eine Kammer oder Ähnliches notwendig ist", sagte deren Präsident Horst Hippler gestern unserer Zeitung.

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