Neue Regeln und Gesetze Maskenpflicht, Verbandskästen und Energiesparlampen – das ändert sich ab heute

Service | Saarbrücken · Im Februar 2023 treten wieder einige Änderungen für viele Menschen und Bereiche in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn fällt im Februar.

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn fällt im Februar.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Maskenpflicht im ÖPNV entfällt

Zum 2. Februar soll die Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske in Fernzügen und -bussen vorzeitig auslaufen. Weil Anfang Februar auch in den letzten Bundesländern die Maskenpflicht im Regionalverkehr enden soll, können Bürger dann bundesweit in sämtlichen Verkehrsmitteln auf den Corona-Schutz verzichten. Damit kehrt nach fast drei Jahren Corona-Pandemie ein weiteres Stück Normalität in den Alltag der Menschen zurück.

Mehrere Bundesländer – Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – haben die Maskenpflicht im Regionalverkehr bereits abgeschafft. In allen weiteren soll sie bis spätestens Anfang Februar wegfallen. Damit müssen Fahrgäste ab Anfang Februar bundesweit in sämtlichen Verkehrsträgern keine Maske mehr tragen. Im Saarland muss vom 2. Februar an kein Mund-Nasen-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden.

„Wind-an-Land“-Gesetz

Die Bundesregierung will bis zum 2023 den Strom aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Dafür wurde das „Wind-an-Land“-Gesetz beschlossen. Es gilt ab Februar 2023. Der Ausbau von Windkrafträdern soll dadurch deutlich beschleunigt werden.

Neue Norm für Auto-Verbandskästen

Ab 1. Februar gilt eine neue Norm für Auto-Verbandskästen. Sie legt fest, dass Autofahrer einen Verbandskasten mit sich führen müssen, der zusätzlich zur bisherigen Ausstattung auch zwei Gesichtsmasken enthält. Dafür brauchen das Dreieckstuch und das Verbandstuch nicht mehr mitgeführt werden.

Ein neuer Verbandskasten muss aber nicht extra gekauft werden. Der vorhandene muss lediglich um die beiden Masken erweitert werden.

Energiesparlampen vor dem Aus

Ab Ende Februar 2023 ändert sich per Gesetz, dass bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden dürfen. Konkret betroffen sind sogenannte Kontaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Verkauft werden dürfen noch Restbestände. Die Alternative sind LED-Lampen.

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