Änderungen ab Mai Neue Regeln bei Amazon, ebay und im Supermarkt – das ändert sich im Mai

Der Mai wartet mit einer Reihe neuer Gesetze auf, die den Alltag vor allem beim Einkaufen umkrempeln. Was sich bei ebay, Amazon und im Supermarkt ändert.

Neu im Mai: Das ändert sich bei Amazon, ebay und bei Aldi, Globus und Co.
Foto: dpa/Monika Skolimowska

Ab Mai werden für Online-Marktplätze wie ebay und Amazon neue Regeln gelten. Am 28. Mai tritt eine neue Informationspflicht in Kraft. Bisher ließen die Betreiber ihr Kunden darüber im Unklaren, warum manche Produkte weiter oben in den Suchergebnissen angezeigt werden und manche nicht. Um das Einkaufserlebnis transparenten zu gestalten, müssen Anbieter die Sortierungskriterien offenlegen.

Die Änderung betrifft auch Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox. Diese müssen ab dem 28. Mai den Nutzern außerdem mitteilen, welche Anbieter bei einem Vergleich berücksichtigt wurden. Ticketbörsen werden zudem verpflichtet, über den Originalpreis von Eintrittskarten zu informieren, um Käufer über zusätzlich berechnete Kosten und Gebühren aufzuklären.

Zu der neuen Kennzeichnungspflicht gehört, dass Verkäufer auf den Portalen angeben müssen, ob ein Verkauf privat erfolgt, oder ob es sich um einen Direktanbieter oder einen Weiterverkauf handelt. Das ist zum Beispiel für Plattformen wie ebay Kleinanzeigen von Bedeutung. Online-Shopping-Plattformen sollen durch die Änderung verpflichtet werden, die Echtheit von Produktbewertungen zu gewährleisten und das Verbot von Fake-Bewertungen genauer zu kontrollieren. Verstößt ein Portal gegen die neue Informationspflicht, werden laut Verbraucherzentrale Bußgelder von bis zu 50 000 Euro fällig.

Ab Mai: Diese Änderungen treten bei Aldi, Lidl und Co. in Kraft

Auch beim Einkaufen kommen Änderungen auf Kunden zu. Ab dem 28. Mai soll der Preisvergleich in Supermärkten und Discountern vereinfacht werden. Bisher wurde der Grundpreis bei Aldi, Lidl, Globus und Co. mal in Preis pro 100 Gramm, mal pro Kilogramm ausgezeichnet. Damit ihn Kunden besser vergleichen können, wird er ab Mai nur noch pro Kilo angegeben. Diese neue Regelung gilt auch für andere Produkte. So muss der Grundpreis von Energie pro Kilowattstunde gelistet werden.

Eine andere Änderung in Supermärkten und Discountern soll die Lebensmittelverschwendung verringern. Das neue Gesetz besagt, dass Lebensmittel, die wegen einer nahenden Mindesthaltbarkeitsdatums reduziert werden, nur noch mit der Angabe ausgezeichnet werden müssen, um wie viel Prozent der Preis gefallen ist. Ein Gesamt- oder Grundpreis muss nicht mehr angegeben werden. Laut Verbraucherzentrale ist dieses Verfahren bei vielen Einzelhändlern bereits gängige Praxis. Ob durch die Gesetzänderung also weniger Lebensmittel verschwendet werden als bisher, ist fraglich.

Neu ab Mai 2022: Mehr Sicherheit bei Kaffeefahrten

Für Kaffeefahrten gelten ab dem 28. Mai ebenfalls schärfere Vorschriften. Sie müssen bereits in der Werbung darauf hinweisen, wo die Veranstaltung stattfindet, wie Teilnehmer Kontakt zum Veranstalter aufnehmen können und welche Waren zum Verkauf angeboten werden. Ab dem 28. Mai ist es verboten, auf einer Kaffeefahrt Versicherungen, Verträge oder Medizinprodukte zu verkaufen.

Haustürgeschäfte: Keine Sofort-Kasse mehr

Bürger sollen besser vor unseriösen Haustürgeschäften geschützt werden. Bei Verträgen, die bei ungebetenen Hausbesuchen abgeschlossen werden, darf am Tag des Vertragsabschlusses keine Zahlung mehr verlangt werden. Käufe, die sprichwörtlich zwischen „Tür und Angel“ getätigt wurden, sollen so einfacher widerrufen werden können. Allerdings gilt dies nur bei geforderten Beträgen über 50 Euro.

Bier soll teurer werden

Tiefer in die Tasche müssen bald auch Biertrinker greifen: Nachdem einige Brauereien bereits im April die Bierpreise erhöht haben, ziehen weitere im Mai nach. So haben etwa die Radeberger- und die Bitburger-Gruppe angekündigt, dass ihre Biersorten teurer werden – laut Lebensmittelzeitung etwa 6 bis 7 Euro pro Hektoliter. Die Erhöhung der Preise betrifft zunächst nur die Händler, jedoch ist davon auszugehen, dass sie die Mehrkosten an die Verbraucher weitergeben werden.

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