Nach 34 Jahren erstes Urteil im Arag-Prozess

Düsseldorf · (dpa) Ein jahrzehntelanger Streit zwischen den Erben des Arag-Konzerns ist gestern vorerst zu Ende gegangen. Nach 34 Jahren verkündete das Düsseldorfer Landgericht die Entscheidung. Arag-Chef Paul-Otto Faßbender muss seiner Schwester demnach rund 3,5 Millionen Euro als Ausgleich zahlen. Damit wurde auch der längste je an dem Gericht geführte Prozess beendet - zumindest in der ersten Instanz. Streitpunkt ist das Testament des Vaters der beiden von 1965. Der hatte vor seinem Tod 1972 verfügt, dass seine Anteile am Düsseldorfer Versicherungskonzern in einer Hand bleiben und seinem Sohn vermacht werden. Die vier Jahre jüngere Schwester sollte einen finanziellen Ausgleich bekommen. Über dessen Höhe entbrannte der Streit. Faßbender kommt nun vergleichsweise günstig davon: Er hatte seiner Schwester bereits zehn Millionen Euro als Vergleich angeboten. Die Seite der Schwester soll aber bereits Berufung angekündigt haben.

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