Glyphosat-Hersteller Monsanto muss an Krebspatienten zahlen

San Francisco · Ein US-Gericht erkennt einem tödlich erkranktem Kläger 289 Millionen Dollar Schadenersatz zu.

 Auf vielen Felder lohnt die Ernte überhaupt nicht.

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Foto: dpa/Daniel Karmann

(dpa) Die Bayer-Tochter Monsanto ist im ersten Prozess wegen angeblich verschleierter Krebsrisiken ihres Unkrautvernichters Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat zu hohem Schadenersatz verurteilt worden. Eine Geschworenenjury in San Francisco ordnete laut US-Medien nach dreitägigen Beratungen an, dass das Unternehmen dem Krebspatienten Dewayne Johnson insgesamt 289 Millionen Dollar (253 Mio. Euro) zahlen muss. Monsanto habe nicht ausreichend vor den Risiken seines Produkts gewarnt. Bayer zeigte in einer ersten Reaktion kein Verständnis für das Urteil.

Der 46-jährige Johnson liegt im Sterben. Deshalb hat er in Kalifornien Anrecht auf einen schnelleren Prozessbeginn. Bei ihm war 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert worden, wofür er Monsantos Round­up verantwortlich macht. Er warf dem Saatguthersteller vor, die Gefahren des Unkrautvernichters verschwiegen zu haben. Die Jury sah das genauso und folgte nach einem vierwöchigen Prozess weitgehend der Argumentation der Klägeranwälte. Monsanto kündigte jedoch umgehend an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Das Unternehmen ist mit Tausenden ähnlichen US-Klagen konfrontiert. Es weist einen Zusammenhang zwischen Krebs und seinen Produkten zurück.

In der Stellungnahme heißt es zwar, Monsanto habe „Mitgefühl mit Herrn Johnson und seiner Familie“. Die heutige Entscheidung ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass mehr als 800 wissenschaftliche Studien und Bewertungen – einschließlich derjenigen der US-Umweltbehörde EPA, der Nationalen Gesundheitsinstitute und anderer Behörden weltweit – den Befund unterstützten, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Glyphosat sei „seit 40 Jahren sicher in Gebrauch“.

Auch die neue Monsanto-Mutter Bayer verwies auf Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit sowie die jahrzehntelange praktische Erfahrung mit dem Wirkstoff. „Das Urteil steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach kein Zusammenhang besteht zwischen dem Einsatz von Glyphosat und dem Non-Hodgkin-Lymphom“, sagte ein Bayer-Sprecher. Als Non-Hodgkin-Lymphome werden mehrere bösartige Erkrankungen des lymphatischen Systems bezeichnet. Der Konzern sei überzeugt, dass Glyphosat „sicher und nicht krebserregend ist“. Bayer hat Monsanto erst vor Kurzem für 63 Milliarden US-Dollar übernommen.

Die frühere Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast nannte das Urteil einen „Weckruf“. „Wir brauchen jetzt dringend ein umfassendes Anwendungsverbot in Deutschland. Es geht um die Gesundheit von Bauern, Gärtnern und Konsumenten. Und vor allem um die Gesundheit der Kinder“, sagte die Grünen-Politikerin.

Obwohl es sich nur um einen Einzelfall und keine Sammelklage handelte, ist der Prozessausgang für Bayer und Monsanto brisant, da es die erste Gerichtsentscheidung überhaupt ist und sie wegweisend für die zahlreichen anderen Verfahren sein könnte. Johnson hatte vor seiner Krebserkrankung als Platzwart für das kalifornische Schulsystem regelmäßig mit Monsantos Unkrautvernichtern hantiert.

Monsanto steht in den USA vor einer Klagelawine. So machte der US-Richter Vince Chhabria, bei dem Hunderte Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern zu einem Sammelverfahren gebündelt sind, erst im Juli den Weg für einen weiteren Prozess frei. Chhabria betonte zwar, dass die Beweislage vermutlich nicht eindeutig genug sei, um den klaren Schluss zuzulassen, dass Glyphosat Krebs verursache. Dennoch hätten die Kläger die Chance auf einen Prozess verdient.

Trotz der zahlreichen vom Unternehmen zitierten Studien, stufte die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Unkrautvernichter 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen ein.

(dpa)
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