Immobilien Möbelentsorgung gehört nicht zu Hartz IV

Karlsruhe · Lässt ein Hartz IV-Empfänger Möbel, die nach einer zwangsweisen Wohnungsräumung bei einer Speditionsfirma eingelagert sind, entsorgen, so muss er die Kosten selber tragen und kann sie nicht auf das Jobcenter abwälzen.

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