Fachkräfte Mittelstand: Flüchtlinge mit Job sollen bleiben dürfen

Berlin · Mittelstandsunternehmen haben sich für ein Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge in Deutschland ausgesprochen. „Der Verlust von Arbeitskräften durch Entzug der Arbeitserlaubnis oder Abschiebung von Arbeitskräften ist teilweise existenzgefährdend für bestehendes und potentielles Geschäft“, heißt es in einem Forderungskatalog des Mittelstandsbeirates beim Wirtschaftsministerium.

Dem Beirat gehören Unternehmer an. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschäftigungsduldung reiche nicht aus, heißt es. Er berücksichtige Menschen, die seit zwölf Monaten in einer Duldung seien. Viele Mitarbeiter, die während der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015/16 nach Deutschland gekommen seien, befänden sich aber noch in dem Status „Gestattung“ oder erst seit kurzem in der Duldung.

Der Beirat forderte außerdem, bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollte es keine Abschiebung von Flüchtlingen geben, die Arbeit haben oder einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben – egal in welchem Status sich die Menschen befänden. Dringend benötigte Arbeitskräfte würden bei einer Abschiebung „über Nacht“ entzogen: „Aufwendige Qualifizierungen werden zu vergeblichem Aufwand.“

Auch beim geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebe es Verbesserungsbedarf. So müsse es einheitliche und realistische Sprachanforderungen geben sowie eine systematische und effektive Deutschförderung im Ausland.

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