Mindestlohn-Lücke kaum genutzt

Berlin · Mit Ausnahmen vom Mindestlohn wollte die Bundesregierung mehr Langzeitarbeitslose in Lohn und Brot bringen. Doch die bei der Einführung 2015 höchst umstrittene Regelung wird kaum genutzt.

 Laut Arbeitsagentur ist nur für 0,26 Prozent der Langzeitarbeitslosen die Ausnahmeregelung beantragt worden. Foto: dpa

Laut Arbeitsagentur ist nur für 0,26 Prozent der Langzeitarbeitslosen die Ausnahmeregelung beantragt worden. Foto: dpa

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Die Idee klang zunächst plausibel: Um die Einstellungshürden für Arbeitslose, die ein Jahr und länger ohne Beschäftigung sind, nicht unnötig zu erhöhen, sollten sie auch unterhalb des Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro bezahlt werden können. Auf Drängen der Union wurde im Mindestlohngesetz deshalb eine Frist von maximal sechs Monaten verankert, in der die Lohnuntergrenze unterlaufen werden kann. Doch niemand scheint diese Ausnahme zu brauchen. Von August 2015 bis September dieses Jahres haben die zuständigen Behörden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) lediglich 2708 Bescheinigungen über das Vorliegen von Langzeitarbeitslosigkeit ausgestellt. Damit wurden in diesem Zeitraum nur etwa 0,26 Prozent der potenziellen Zielgruppe erreicht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ausstellung einer Bescheinigung laut BA nicht gleichbedeutend mit einer tatsächlichen Arbeitsaufnahme ist. Die Zahl der über die Mindestlohn-Ausnahme in Arbeit gekommenen Personen dürfte also noch geringer sein. Aktuell gibt es in Deutschland 965 000 Langzeitarbeitslose .

"Offenbar schauen Arbeitgeber nicht in erster Linie darauf, ob sie bei Einstellungen den Mindestlohn sparen können. Vielmehr geht es ihnen um passende Arbeitskräfte", sagt eine BA-Sprecherin. Nach Ansicht der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer , werden Langzeitarbeitslose durch die Regelung diskriminiert. Gelte sie doch unabhängig von den Kompetenzen der Betroffenen. "Das führt dazu, dass alle Langzeitarbeitslosen in einen Topf geworfen werden nach dem Motto, die können nichts, die kriegen die Betriebe billiger", sagt Pothmer. Dabei verdiene jeder zweite Langzeitarbeitslose , der einen Job bekomme, mehr als 8,50 Euro.

Nach dem Mindestlohngesetz hätte die Bundesregierung bereits zum 1. Juni den zuständigen Ausschuss des Bundestages über die arbeitsmarktpolitische Wirkung der Mindestlohn-Ausnahme unterrichten müssen - verbunden mit einer Einschätzung, "ob diese Regelung fortbestehen soll". Geschehen sei aber nichts dergleichen, rügte Pothmer. Die Grünen-Politikerin fordert eine Abschaffung der Regelung.

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