Meldung Minderung nach Mangel durch Modernisierung

Berlin · (wbü) Entstehen im Rahmen einer Modernisierung an und in einem Mietshaus erhebliche Mängel für die Mieter, so haben sie grundsätzlich ein Minderungsrecht, urteilt das Landgericht Berlin. Das gelte auch dann, wenn die Modernisierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

(AZ: 65 S 194/17)

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