Millionenstreit wegen Flughafen Hahn

Hahn · Nach dem geplatzten Verkauf des hochdefizitären Hunsrück-Flughafens Hahn könnte Rheinland-Pfalz womöglich mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe an seine Beratungsgesellschaft KPMG herantreten. Das geht aus der Antwort des Mainzer Innenministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. Nach dem gescheiterten Verkauf an eine mutmaßlich betrügerische chinesische Firma läuft nun eine zweite Bieterrunde - weiterhin mit der KPMG . Zugleich prüft die rot-gelb-grüne Landesregierung in Mainz etwaige Haftungsansprüche an das renommierte Beraterunternehmen.

 Rheinland-Pfalz sucht weiter nach einem Käufer für den Flughafen Hahn. Foto: dpa

Rheinland-Pfalz sucht weiter nach einem Käufer für den Flughafen Hahn. Foto: dpa

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Das Innenministerium erklärte zum vertraglich festgelegten möglichen Schadenersatz zweier einzelner Beraterfirmen: "Bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist die Haftungshöchstsumme für den einzelnen Schadensfall bei einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von zehn Millionen Euro begrenzt."

KPMG und Rheinland-Pfalz streiten über den geplatzten ersten Verkaufsversuch im Hunsrück. Die Berater warfen Regierungschefin Malu Dreyer (SPD ) vor, Zeitdruck ausgeübt und Warnungen ignoriert zu haben. Das bestritt sie. Der Hahn gehört größtenteils Rheinland-Pfalz und zum kleinen Teil Hessen.

Der rheinland-pfälzische CDU-Fraktionsvize Alexander Licht warf der Landesregierung vor, sie wolle nur von eigenen Fehlern ablenken. Sie habe keine einzige Pflichtverletzung der KPMG-Berater nennen können. "Wie will sie da Regressforderungen begründen? Wenn es der Regierung wirklich darum gehen würde, etwaige Schäden geltend zu machen, hätte sie längst Klage eingereicht."

Das Mainzer Innenministerium bekräftigte, "dass der Abschluss des Verkaufsverfahrens derzeit im Vordergrund steht und sich die Landesregierung anschließend mit der Aufarbeitung von Fragen rund um die Zusammenarbeit mit KPMG beschäftigen wird". Auch müsse das Ergebnis der Prüfung wegen möglicher Haftungsansprüche abgewartet werden.

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