Stromerzeugung Steinkohle-Branche sieht sich benachteiligt

Berlin · Die Bundesregierung plant trotz massiver Kritik von Steinkohlekraftwerks-Betreibern keine Änderungen am Gesetz zum Kohleausstieg. Das wurde nach einem Treffen von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit Branchenvertretern und Koalitionspolitikern am Donnerstag aus Teilnehmerkreisen bekannt.

 Das Ministerium sprach von einem konstruktiven Austausch: „Die Beteiligten waren sich einig, dass es im Interesse aller Akteure ist, klare Rahmenbedingungen zu haben, die eine Neuausrichtung der Unternehmen auf Gas und erneuerbare Energien ermöglichen.“

Die Betreiber der Steinkohlekraftwerke fordern Änderungen am geplanten Kohleausstieg und mehr Geld fürs Umrüsten der Kraftwerke. Die Chefin des Energieverbands BDEW, Kerstin Andreae, hatte vor dem Treffen gesagt: „Die von der Bundesregierung geplanten Regeln für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken würden für die Kraftwerksbetreiber – zumeist Stadtwerke – erhebliche Verluste bedeuten.“ Damit werde ihre Investitionsfähigkeit geschwächt. Zudem werde in vielen Kohlekraftwerken nicht nur Strom erzeugt, sondern auch Wärme für Haushalte.

„Mit der geplanten Stilllegung der Kraftwerke müssen Ersatzlösungen für diese Wärmeversorgung geschaffen werden“, mahnte Andreae. „Hier rennt uns die Zeit für einen rechtzeitigen Neubau oder für eine Kraftwerks-Umrüstung davon, da solche Baumaßnahmen bei Kraftwerken mit Wärmeauskopplung mindesten vier Jahre in Anspruch nehmen.“ Neben Zeit sei Geld nötig, um einen CO2-neutralen Kraftwerkspark zu erreichen. Der bisher dafür geplante Bonus sei zu niedrig ist. „Hier muss die Bundesregierung Korrekturen vornehmen.“

2038 soll in Deutschland Schluss sein mit der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Kohle. Im Entwurf der Regierung für das Kohleausstiegsgesetz ist vorgesehen, dass Steinkohle-Betreiber sich bis 2026 darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten. Ziel ist dabei möglichst viel Klimaschutz für möglichst wenig Geld, ohne die Versorgung mit Strom und Wärme zu gefährden.

Danach soll per Ordnungsrecht festgelegt werden, wer wann ohne Entschädigung vom Netz geht. Ein „Kohleersatzbonus“ von 180 Euro pro Kilowatt soll Betreiber dazu bewegen, Anlagen, die neben Strom auch Wärme produzieren, von Kohle auf Gas umzurüsten. Kommende Woche berät der Bundestag den Gesetzentwurf.

Der Verband kommunaler Unternehmen forderte, das Augenmerk stärker auf die Ausgestaltung der zukünftigen Versorgungssicherheit richten. Es brauche „verlässliche Fördersystematiken, Planungssicherheit und die richtigen Anreize“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführers des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Michael Wübbels.

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