Luftverkehr Maas will Kundenrechte am Himmel stärken

Berlin · Justizminister Maas regt eine EU-Lösung an, um die Ansprüche der Verbraucher zu verbessern, wenn eine Airline pleite geht.

Bundes­justizminister  Heiko Maas

Bundes­justizminister Heiko Maas

Foto: dpa/Daniel Naupold

Die weitgehende Übernahme der insolventen Air Berlin durch die Lufthansa hat eine Debatte über die Schutzrechte geprellter Kunden ausgelöst. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) macht sich für eine Insolvenzabsicherung auch von Passagieren auf Linienflügen stark.

Viele Air-Berlin-Kunden sind stinksauer. Denn ob sie überhaupt Geld zurück erhalten, hängt davon ab, ob sie ihr Flugticket vor dem offiziellen Insolvenzantrag der Airline am 15. August gekauft haben oder erst danach. Nach diesem Stichtag kamen ihre Zahlungen auf ein Sonderkonto, um es vor Gläubiger­ansprüchen im Zuge des Insolvenzverfahrens zu schützen. Kunden, die Tickets vor dem 15. August erworben haben, werden dagegen wohl gänzlich leer ausgehen. Zwar haben sie prinzipiell einen Anspruch auf Erstattung. Sie müssen sich im Insolvenzverfahren aber ganz hinten anstellen, weil andere Gläubiger mit deutlich höheren Forderungen Vorrang haben.

„Es kann nicht sein, dass es im Falle einer Insolvenz zwei Klassen von Fluggästen gibt“, kritisierte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, Elvira Drobinski-Weiß. Hier bestehe eine große Lücke, die endlich per Gesetz geschlossen werden müsse, meinte die Sozialdemokratin. Auch der Luftfahrtexperte der CDU, Klaus-Peter Willsch, hält die unterschiedliche Behandlung der Flugkunden für „ungerecht“. Die Forderung nach gesetzlichen Eingriffen bewertete er allerdings zurückhaltend. Eventuelle rechtliche Folgerungen müssten „sorgfältig geprüft werden“, so Willsch.

Pauschalreisende sind schon jetzt gegen eine mögliche Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Das betrifft auch ihren dort mitgebuchten Flug. Vor dem Hintergrund der Air-Berlin-Pleite sind Pauschalreisende deshalb auch am besten vor Einbußen geschützt. Bei ihnen muss sich der Veranstalter um Ersatz kümmern oder den Reisepreis erstatten. Pauschalreisende haben dazu einen so genannten Sicherungsschein erhalten, aus dem hervorgeht, dass eine wirksame Absicherung besteht – ein schlagender Vorteil gegenüber denen, die ihren Flug direkt bei einer Airline gebucht haben.

Für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist dieser Unterschied ein unhaltbarer Zustand. Nach dem Muster des Pauschalreiserechts will er deshalb auch die Interessen der Linienflieger stärken. „Wir sollten prüfen, eine europaweite Pflicht der Airlines zur Insolvenzabsicherung zum Schutz der Kunden einzuführen“, erklärte Maas im Gespräch mit unserer Redaktion. Bei den derzeit laufenden Beratungen über die EU-Fluggastrechterichtlinie sollte man darüber diskutieren, „inwiefern eine Insolvenzabsicherungspflicht in die Richtlinie aufgenommen wird“, erläuterte Maas. Weder die Reisenden noch die Steuerzahler dürften am Ende die Kosten dafür tragen, wenn eine Fluggesellschaft während einer Reise in die Insolvenz müsse.

Eine europäische Lösung kann allerdings dauern. Für geprellte Air-Berlin-Kunden käme sie zu spät. Maas appellierte deshalb an die neue Eigentümerin Lufthansa, „sich jetzt möglichst kulant gegenüber den Kunden zu zeigen und Air-Berlin-Tickets auf den von ihr übernommenen Strecken zu akzeptieren“. Das könne ein wichtiges Signal sein, um Kundenvertrauen nicht zu verlieren, meinte der SPD-Politiker. Nach Auskunft der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) haben in den letzten Tagen mehrere hundert Air-Berlin-Kunden telefonisch ihre Probleme dort vorgetragen. Um überhaupt eine Chance auf Rückerstattung zu haben, empfahl SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe, sich schriftlich bei Air Berlin zu melden. Das geht allerdings nur noch bis zum 27. Oktober. Denn danach wird der Flugbetrieb unter diesem Firmen-Namen komplett eingestellt.

Meistgelesen
Zahl der Woche
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort