Landgericht Saarbrücken Gerichtsverhandlungen auch in Französisch

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken bietet Betrieben aus dem Nachbarland neuen bisher einmaligen Service.

  Justiz-Staatssekretär Roland Theis hofft auf mehr Ansiedlungen französischer Betriebe im Saarland.

Justiz-Staatssekretär Roland Theis hofft auf mehr Ansiedlungen französischer Betriebe im Saarland.

Foto: Saarland/M. Lutz/Lutz, Markus

Das Saarland will die Rechtssicherheit für französische Betriebe in der Region stärken. Landesregierung und Justiz greifen dafür zu einer in Deutschland bisher einmaligen Maßnahme. So können Franzosen seit dem Jahreswechsel am Landgericht Saarbrücken Gerichtsverhandlungen komplett in französischer Sprache führen. Dazu wurden speziell zwei neue Kammern gegründet. Die eine befasst sich mit Handelsangelegenheiten, die andere mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten von Verbrauchern. Justiz-Staatssekretär Roland Theis geht zudem davon aus, dass durch die saarländische Initiative noch mehr französische Unternehmen dazu bewegt werden, sich im Saarland anzusiedeln.

Der Präsident des Landgerichtes Saarbrücken, Hans-Peter Freymann, sagte gestern in der Landespressekonferenz, er sehe erhebliche Vorteile. So sei es künftig möglich, Verfahren zweisprachig zu behandeln. Gerichtliche Auseinandersetzungen könnten so vor einem deutschen oder deutsch-französischen Gericht stattfinden. Es müssten nicht mehr internationale Gerichte oder sogar private Schiedsgerichte angerufen werden. Zudem könnten sich Prozessbeteiligte aus Frankreich in ihrer Muttersprache zu Vorfällen äußern.

Freymann erinnerte daran, dass Französisch mittlerweile die zweite Amtssprache innerhalb der Europäischen Union ist. Gleichzeitig will das Landgericht auch neue Medien wie Skype in ein Gerichtsverfahren einbeziehen. So könne man beispielsweise in Form von Videokonferenzen bei Beweisaufnahmen Zeugen in Deutschland, Frankreich oder bei Bedarf sogar europaweit befragen, was Wege einspare. „Betroffene müssen dann nicht nach Frankfurt oder nach Paris fahren“, sagte Landgerichtspräsident Freymann. Auch die geltenden Vorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs sowie der elektronischen Akte könnten im grenzüberschreitenden Verkehr zu Erleichterungen bei der Übermittlung von Schriftsätzen, Anlagen und Beweismitteln führen.

Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU) betonte, die beiden neuen Kammern stellten ein Alleinstellungsmerkmal für das Saarland dar, stärkten den Wirtschaftsstandort und seien gleichzeitig Teil der Frankreichstrategie. Schon heute seien nach Zahlen der Deutsch-Französischen Handelskammer weit über 100 französische Unternehmen an der Saar angesiedelt. Tendenz: steigend.

Nach den Worten von Freymann stehen mehrere junge Kolleginnen und Kollegen bereit, die Verhandlungen in der französischen Sprache führen können. Für das Landgericht ergebe sich durch die Gründung der neuen Kammern zudem der Anreiz, sich auf noch mehr Einzelthemen zu spezialisieren. Theis verweist auf bereits gute Erfahrungen anderer Bundesländer, Verhandlungen in englischer Sprache zu führen. Dies sei in Köln, Hamburg und Frankfurt der Fall.

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