Gießerei-Streit Lafontaine fordert Enteignung von Neuer Halberg Guss

Saarbrücken · Saar-Linken-Chef Oskar Lafontaine fordert die Enteignung der Neuen Halberg Guss. Das sei auf der Basis des Grundgesetzes möglich, wenn es zum Wohle der Allgemeinheit sei.

Neue Halberg Guss: Auto- und Motorradkorso durch Saarbrücken
13 Bilder

Neue Halberg Guss: Auto- und Motorradkorso durch Saarbrücken

13 Bilder
Foto: BeckerBredel

Angesichts der Drohung der Geschäftsführung der Gießerei Neue Halberg Guss, das Unternehmen zu liquidieren, fordert Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine eine Enteignung des Unternehmens.

Durch die Eigner, die Prevent-Gruppe, die zum bosnischen Hastor-Konzern gehört, würde in rücksichtsloser Weise die Existenz von 1500 Beschäftigten im Saarland aufs Spiel gesetzt, sagt Lafontaine. „Wer die Arbeitsplätze von 1500 Arbeitnehmern mutwillig zerstört, die Beschäftigten also enteignet, der sollte selbst enteignet werden“, forderte der Politiker.

Lafontaine sieht die saarländische Gießerei ausschließlich als einen Spielball im Machtkampf zwischen der Prevent-Gruppe und dem VW-Konzern. Bereits zuvor hatte es mehrfach Auseinandersetzungen von Prevent-Firmen und VW gegeben. Auch bei der Neuen Halberg Guss ist es mit dem Eignerwechsel zu erneuten Spannungen mit dem Autohersteller gekommen. NHG wirft VW vor, Zusagen nicht einzuhalten. Deshalb habe NHG die Preise für noch zu liefernde Motorblöcke erhöht. VW wiederum wirft dem Gießerei-Management Erpressung vor.

Die IG Metall fürchtet angesichts dieses Machtkampfs um die Existenz der Belegschaft. Tatsächlich hat das NHG-Management bereits angekündigt, das Werk in Leipzig Ende 2019 zu schließen, in Saarbrücken sollen Arbeitsplätze abgebaut werden. Seit drei Wochen sind die Mitarbeiter in Saarbrücken nun im Streik um für einen Sozialtarifvertrag zu kämpfen, der sie für den Fall einer Schieflage in Saarbrücken absichert.

„Die Prevent-Gruppe hat die Neue Halberg Guss gekauft, um in ihrem Streit mit VW ein weiteres Druckmittel zu haben“, sagt Lafontaine. „Das Grundgesetz sieht die Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit vor. Dazu genügt ein einfaches Landesgesetz. Es ist unstreitig, dass ein verkaufsunwilliger Kleingartenbesitzer enteignet werden kann, wenn er den Bau einer Straße verhindert. Genauso ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, einen Unternehmer zu enteignen, wenn er nachweislich und mutwillig 1500 Arbeitsplätze zerstört.“

Lafontaine betont, dass Deutschland keine „Sklavenhaltergesellschaft“ ist und dass „das Unternehmereigentum genauso dem Gemeinwohl verpflichtet ist, wie das Grundstück eines Kleingartenbesitzers“. Deshalb sei der Staat im Sinne des Grundgesetzes verpflichtet, einen Unternehmer zu enteignen, der „skrupellos 1500 Arbeitsplätze aufs Spiel setzt“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort