Kritik vom Handwerk Regierung plant Mindestlohn für Azubis

Berlin · Die Mindestvergütung soll schrittweise steigen. Das Handwerk sowie die FDP übten Kritik an den Plänen, die das Kabinett morgen beschließen will.

 Vier Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns plant die Bundesregierung jetzt auch eine Mindestvergütung für Auszubildende.

Vier Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns plant die Bundesregierung jetzt auch eine Mindestvergütung für Auszubildende.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Vier Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns plant die Bundesregierung jetzt auch eine Mindestvergütung für Auszubildende. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes soll voraussichtlich an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Betroffen wären vor allem kleine Handwerksbetriebe.

Ab 2020 würden Lehrlinge demnach eine Mindestvergütung von 515 Euro im Monat erhalten. Im Jahr darauf soll sich das Mindestentgelt auf 550 Euro erhöhen. Für 2022 und 2023 sind weitere Zuwächse auf 585 beziehungsweise 620 Euro vorgesehen. Zudem sollen diese Sätze nach dem ersten Ausbildungsjahr schrittweise steigen – im zweiten und dritten Jahr der Lehre um 18 beziehungsweise 35 Prozent und im vierten Lehrjahr um 40 Prozent. Ab 2024 soll die Mindestvergütung dann auf „Grundlage der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen angepasst werden“. So steht es im Reformentwurf von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), der unserer Redaktion vorliegt.

Über die Höhe des Azubi-Mindestlohns war lange gestritten worden. Nach der jetzt geplanten Regelung gibt es auch Ausnahmen. So darf die Mindestentlohnung für Lehrlinge niedriger ausfallen, wenn die Tarifparteien entsprechende Vereinbarungen getroffen haben. Mit der Neuregelung solle „Maß und Mitte“ gewahrt werden, erklärte Karliczek. So müsse die Ausbildung für die Betriebe tragfähig sein.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) lag die tarifliche Ausbildungsvergütung im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 908 brutto im Monat. Besonders hoch war der Lehrlingslohn bei angehenden Maurern (1159 Euro), Mechatronikern (1088 Euro) sowie Industriekaufleuten (1047 Euro). Am unteren Ende der Skala waren angehende Floristen (617 Euro), Friseure (584 Euro) sowie Schonsteinfeger (518 Euro). Zu beachten ist, dass es sich hier um Durchschnittwerte über die gesamte Ausbildungszeit hinweg handelt. So erhält zum Beispiel ein Schornsteinfeger-Azubi im ersten Lehrjahr nur 450 Euro pro Monat. Hinzu kommt, dass nur noch etwa die Hälfte der Betriebe tarifgebunden ist. Nach einer im Vorjahr veröffentlichten BIBB-Untersuchung zahlt etwa jeder neunte Ausbildungsbetrieb seinen Lehrlingen weniger als 500 Euro im Monat.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisierte die Gesetzesinitiative am Montag als schweren Eingriff in die Betriebs- und Tarifautonomie, der kleine Betriebe in strukturschwachen Regionen in besonderem Maße belasten werde. In der FDP befürchtet man, dass die Mindestvergütung zum Verlust von Lehrstellen für junge Leute mit geringer Vorqualifikation führen könnte.

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