Rückzahlungen verzögern sich Betriebsrentner müssen weiter warten

Berlin · Seit Beginn des Jahres gilt für Betriebsrentner ein neuer Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge. Zu viel gezahltes Geld soll eigentlich rückwirkend erstattet werden. Doch die Krankenkassen kommen mit der Bearbeitung nicht hinterher.

 Die Krankenkassen begründen die verzögerten Rückzahlungen mit Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung.

Die Krankenkassen begründen die verzögerten Rückzahlungen mit Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung.

Foto: dpa-tmn/Karolin Krämer

Hunderttausende Betriebsrentner müssen voraussichtlich noch Monate auf eine seit Jahresanfang geltende Entlastung bei den Sozialbeiträgen warten. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Dabei geht es um den seit Anfang 2020 geltenden Freibetrag für Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten. Er beträgt 159,25 Euro. Seither müssen rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner Beiträge nur noch für den Betrag bezahlen, der gegebenenfalls darüber liegt.

Das Problem ist, dass das Gesetz erst im Dezember beschlossen wurde. Wie etwa aus einem Informationsblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hervorgeht, „konnten die Kranken- und Versorgungskassen ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen“. Zu viel gezahlte Beiträge sollen rückwirkend erstattet werden. „Dies kann jedoch noch einige Monate dauern, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020“, schreibt die KKH.

Beim federführenden Gesundheitsministerium stößt diese Nachricht auf Protest: „Eine Umsetzung erst zum Ende des Jahres ist aus Sicht der Bundesregierung nicht hinnehmbar.“ Es sei davon auszugehen, dass die Neuregelung bei Bezug nur einer Betriebsrente zeitnah erfolgen könne, erklärt das Ministerium. „Davon sind circa zwei Drittel betroffen.“ Nur bei Bezug mehrerer Betriebsrenten seien gesonderte Meldungen von der Krankenkasse an Zahlstellen – etwa Pensionskassen – nötig.

„Zur Umsetzung der Regelung bei Bezug mehrerer Betriebsrenten gibt es derzeit von Seiten der Beteiligten noch unterschiedliche Einschätzungen“, so das Ministerium von Jens Spahn (CDU). Das Ressort werde die Fortschritte genau und kritisch verfolgen und Maßnahmen zur Beschleunigung prüfen.

Der Linken-Abgeordnete Matthias W. Birkwald sagte, das Gesundheitsministerium habe seit einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss Anfang Dezember von den technischen Herausforderungen gewusst. „Ich fordere Minister Jens Spahn und vor allem den GKV-Spitzenverband und die Zahlstellen der Betriebsrenten auf, unverzüglich zu verhandeln und schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen für eine korrekte Auszahlung und die entsprechende Nachzahlung zu schaffen“, sagte Birkwald.

Bis zum Jahr 2019 mussten Empfänger auf ihre Betriebsrente den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen. Es gab nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Auf massiven Druck wurde das System dann reformiert. Durch die Einführung des neuen Freibetrags sollen rund 60 Prozent der Betriebsrentner faktisch nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen. Das liegt daran, dass bei ihnen die Betriebsrente unter 318 Euro liegt, also dem Doppelten des Freibetrags. Die restlichen 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden. Spahn hatte im Dezember gesagt: „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden.“

Der Freibetrag gilt sowohl für laufende monatliche Zahlungen als auch für einmalige Kapitalauszahlungen. Bei mehreren Betriebsrenten gilt die Grenze für den Gesamtbetrag. Als Beispiel rechnet die KKH vor: Bei einer Betriebsrente von 100 Euro und einer von 79,25 Euro übersteigt die Summe den Freibetrag um 20 Euro – nur darauf sind Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Der Pflegeversicherungsbeitrag wird übrigens im Gegensatz dazu auch weiterhin voll auf die gesamte Rentenzahlung fällig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort