Bundesarbeitsgericht zur Zeiterfassung Das Stechuhr-Urteil geht an der Realität vorbei

Meinung · Das Erfurter Gericht kippt die Vertrauensarbeitszeit. Doch gerade die war eine pragmatische Lösung, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen nützt. Das Urteil geht zu weit.

Ein Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeit digital an einem Terminal. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgericht dürfte das bald die Norm für alle sein.

Ein Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeit digital an einem Terminal. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgericht dürfte das bald die Norm für alle sein.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Gerichte neigen mitunter zu perfektionistischen Urteilen. Das ist verständlich. Es geht eben um Gerechtigkeit, und da ist gefühlter Pragmatismus oft fehl am Platz. In seinem wegweisenden Urteil zur Arbeitserfassung geht aber das Bundesarbeitsgericht eindeutig zu weit. Im Grunde schreibt es die Stechuhr für alle angestellten Berufstätigen vor – egal ob praktikabel oder nicht. Für manche Bereiche dürfte es zu einer weiteren Verdichtung von Arbeit führen, die bekanntlich viele Menschen krank macht.