Kommentar Vorschlag bedingt Systemwechsel

Wollseifers Vorschlag, Betriebe für abgeworbene Azubis zu entschädigen, ist bedenkenswert. Allerdings braucht es dann einen kompletten Systemwechsel. Denn bisher endet die Vertragsbeziehung zwischen Betrieb und Azubi mit dem Ende der Ausbildung.

Will der Betrieb verlängern, muss er einen neuen Vertrag schließen. Auf dieser Basis ist eine Ablöse nur dann möglich, wenn es grundsätzlich Übernahmegarantien nach der Ausbildung gibt mit einer entsprechenden Vertragsbindung. Und damit auch mit einer entsprechenden Sicherheit für die Auszubildenden. Anders als im Fußball kann die Ablöse eben nicht nur für die Besten gelten. Ob die Betriebe dazu bereit sind, ist allerdings offen.

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