Kommentar Attraktiv ausgebildet

Die Einführung einer Lohnuntergrenze für Auszubildende folgt dem Muster des gesetzlichen Mindestlohns: Wie vor gut vier Jahren bei dessen Start gibt es Übergangsbestimmungen und Ausnahmen, um Unternehmen möglichst nicht zu überlasten.

Kommentar zum Azubi-Mindestlohn
Foto: SZ/Robby Lorenz

Aber spätestens 2024 gelten einheitliche Spielregeln. Ab dann soll sich die jährliche Steigerung an der Entwicklung der Tarifabschlüsse orientieren. Bildungsministerin Anja Karliczek tat gut daran, diesen bewährten Mechanismus zu nutzen und sich bereits im Vorfeld mit den Gewerkschaften und zumindest Teilen der Wirtschaft darüber abzustimmen. Das nimmt der Kritik die Spitze.

Was nun die Lehrlinge selbst angeht, so werden die allermeisten von den neuen Bestimmungen gar nichts merken, weil ihre Vergütung schon deutlich höher liegt. Ungefähr jeder neunte Ausbildungsbetrieb wird jedoch in Zukunft spürbar mehr in seine Lehrlinge investieren müssen. Wer den Azubis nur einen Hungerlohn zahlt, hat es freilich heute schon schwer, überhaupt noch Interessenten zu finden. Eine ordentliche Vergütung für Azubis kann also helfen, dass die berufliche Ausbildung wieder konkurrenzfähiger wird.

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