Kommentar Freiwilliger Bon Überlegung wert

Als Zwangsinstrument dürfen Gutschriften nicht genutzt werden. Die Verbraucher werden sich freuen, denn sie können darauf bestehen, ihren Reisepreis zurückzubekommen. Aber sie sollten sich diese Forderung gut überlegen.

 Detlef Drewes

Detlef Drewes

Foto: Lorenz

Denn die Krise hat das Tourismus-Geschäft besonders heftig getroffen – und die Frage, wie lange es dauert, bis Flugverbindungen wieder stehen, Ferienresorts wieder funktionieren und entlassene Freizeit-Coaches wieder eingestellt sind, ist völlig offen – möglicherweise bis weit ins kommende Jahr. Da sollte die Frage, ob man mit der – dann allerdings freiwilligen – Annahme eines Reise-Bons kleinen und großen Reisespezialisten hilft, zumindest eine Überlegung wert sein.

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