BGH-Urteil Keine Sonderregeln beim Kauf teurer Pferde

Karlsruhe · () Der Bundesgerichtshof (BGH) wies gestern einen Streit über den Kauf eines Dressurpferds zurück an das Berufungsgericht. Die Karlsruher Richter machten klar, dass für den Erwerb teurer Pferde – im konkreten Fall eine halbe Million Euro – dieselben Grundsätze gelten wie für alle Tierkäufe.

Man könne nicht erwarten, ein „ideales“ Tier zu erhalten. (Az.: VIII ZR 32/16) Der Kläger wollte das Tier, das er 2010 von einem Reitlehrer und Pferdetrainer erworben hatte, zurückgeben. Es lahme, habe Schmerzen und widersetze sich dem Reiter. Als Ursache dafür machte er einen Röntgenbefund an den Halswirbeln aus.

(dpa)
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